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Dienstag, 07.02.2012
Molekulare Kriminalistik
Ein DNA-Test klärt auf

 Fingerabdruck
Fingerabdruck
© IMSI MasterClips
Verbrecher aufgepasst! Kleinste Speichelreste an der Cola-Flasche und am Zigarettenfilter, einige Hautzellen unter den Fingernägeln oder Blutflecken an der Kleidung des Opfers - winzige Mengen davon reichen aus, um den Täter durch den "genetischen Fingerabdruck" zweifelsfrei zu überführen. Verräterischer Ausgangspunkt ist in allen diesen Fällen der DNA-Strang.

Die Erbinformation (DNA) liegt in einer Vielzahl ihrer kleinsten Einheiten, der Gene, in jeder Körperzelle vor. Sie entscheiden für den weiteren charakteristischen Aufbau des jeweiligen Lebewesens. Vermischt sich nun die väterliche und mütterliche DNA, entsteht eine einzigartige Kombination eines jeden Lebewesens.

Doch nicht jede Sequenz der DNA ist dabei aktiv an diesem Prozess beteiligt. Wissenschaftler haben herausgefunden, dass das menschliche Genom zu 90 Prozent aus so genannten nichtkodierenden DNA-Abschnitten besteht, die keine bekannte Funktion tragen. Diese nichtkodierenden Bereiche sind "abgeschaltete" Genbereiche oder auch "evolutionärer Ballast", die von Generation zu Generation ohne Veränderung weitergegeben werden. Die aktivkodierende Erbinformation dagegen unterliegt im Laufe des Lebens besonders häufig Veränderungen, so genannten Mutationen. Die nichtkodierende Eigenschaft von DNA-Abschnitten macht sich die molekulare Kriminalistik zu Nutzen.

Genetischer Fingerabdruck - Strichcode Mensch
Für den "genetischen Fingerabdruck" wird aus der am Tatort gefundenen Täterspur, zum Beispiel einer Blutprobe, die DNA isoliert und durch "biologische Scheren", die Restriktionsenzyme, zerkleinert. Restriktionsenzyme schneiden die DNA spezifisch an bekannten Basenkombinationen und legen somit die nichtkodierenden DNA-Abschnitte frei. Mehrere Genbereiche können nun vom Tatverdächtigen und von der Täterspur am Ort des Verbrechens verglichen werden.

Denn die entstandenen Bruchstücke sind von Mensch zu Mensch verschieden lang. Werden nun die DNA-Fragmente mittels Elektrophorese ihrer Länge nach sortiert und über Gen-Sonden markiert, entsteht ein Muster, dass für jeden Menschen einmalig ist.

Enthält das Spurenmaterial nur wenig DNA oder ist diese bereits zum größten Teil abgebaut, so ist eine Typisierung nach dem herkömmlichen Verfahren nicht mehr möglich. Extrem geringe DNA-Mengen müssen dann in einer Polymerase-Kettenreaktion (PCR) künstlich vervielfältigt werden.

Dabei wird zunächst der Doppelstrang der DNA eines bestimmten Genabschnitts aufgetrennt. An den so entstandenen Einzelsträngen lagern sich Startsignale, so genannte Primer, an. Die Polymerase füllt den fehlenden DNA-Abschnitt komplimentär mit Nucleotiden wieder auf. Gezielt können somit beliebige Regionen eines DNA-Strangs exponentiell vervielfältigt werden. Die Nachweisempfindlichkeit wird im Vergleich zum herkömmlichen genetischen Fingerabdruck um ein Vielfaches gesteigert.

DNA-Analyse: Mord
Im Dezember 1988 wurde zum ersten Mal vor einem deutschen Gericht ein Beschuldigter durch die DNA-Analyse überführt. Durch das DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes vom September 1998 wurde die Erstellung einer bundesweiten Gen-Datei beim Bundeskriminalamt (BKA) legalisiert.

DNA-Tests können Täter für Jahre Hinter Gittern bringen, aber auf der anderen Seite auch zu Unrecht bestrafte Häftlinge rückwirkend von ihrer Strafe befreien. In den USA wurden bereits mehr als fünf dutzend Inhaftierte aufgrund einer DNA-Analyse als unschuldig erkannt, freigesprochen und entlassen.

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