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Chemie

Verbot der Entwicklung und Herstellung

Internationale Vereinbarungen zur chemischen Abrüstung

Während der Einsatz von chemischen Waffen im Krieg schon seit Inkrafttreten der Genfer Konvention von 1925 verboten ist, geht die Chemiewaffenkonvention von 1997 einen Schritt weiter. Das inzwischen von 193 Staaten ratifizierte Abkommen verbietet auch die Entwicklung, Herstellung und den Besitz von Chemiewaffen. Es verpflichtet seine Unterzeichner dazu, alle Bestände von Chemiewaffen zu melden und sie zu vernichten.

Überprüft wird dies durch die Organisation für das Verbot von chemischen Waffen (OPCW) in Den Hagg, die für ihre Arbeit 2013 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde. Die Inspektoren des OPCW führen dazu unangemeldete Besuche in Militäreinrichtungen und Laboren durch und überwachen die Vernichtung der Kampfstoffe.

Zuständig für die internationale Kontrolle und Vernichtung chemischer Waffen ist die OPCW in Den Haag.© Name /CC-by-sa 3.0

Dennoch verstoßen einige Staaten immer wieder gegen das Abkommen. Hinzu kommt, dass die OPCW-Kontrollen die geheime Herstellung von chemischen Kampfstoffen durch Terroristen nicht erfassen und überwachen können.

Deswegen müssen Staaten mittlerweile auch die typischen Chemikalien deklarieren, aus denen sich Chemiewaffen herstellen lassen. Zusätzlich müssen die Länder auch die chemischen Verbindungen gesondert deklarieren, die Ausgangsstoffe für Chemiewaffen sind, aber zu zivilen Zwecken verwendet werden, beispielsweise als Insektizide oder Entlaubungsmittel.

Verbrennung in Spezialöfen

Neben diesen Aufgaben bleibt noch die Beseitigung von kontaminierter Munition aus den Weltkriegen, um die Gefahr durch chemische Waffen zu bannen. Dafür sind speziell ausgebildete Fachkräfte nötig. In Deutschland werden diese von der Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten (GEKA) in Munster bereitgestellt.

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Rüstungs-Altlasten aus den Weltkriegen werden meist aufwendig in Spezialöfen verbrannt. © U.S. Army Chemical Materials Agency/CC-by-sa 3.0

Für viele der gefährlichen Chemikalien sind spezielle Verbrennungsöfen notwendig, um sie unschädlich zu machen. In diesen werden Senfgas und Sarin dann bei bis zu 1.600 Grad verbrannt. Die übrig bleibenden Reste beinhalten oft Arsenverbindungen und werden deshalb in einer Glasschlacke eingeschmolzen. Auf diese Weise können zumindest die Überbleibsel aus den Weltkriegen keinen Schaden mehr anrichten.

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In den Schlagzeilen

Inhalt des Dossiers

Chemiewaffen
Der unsichtbare Tod

Das Grauen des Ersten Weltkriegs
Wie Fritz Haber lernte, das Chlorgas zu lieben

Tödlicher Angriff auf Lunge, Haut und Nerven
Buntschießen mit Maskenbrechern

Tödliches Erbe
Sarin und andere Chemiewaffen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs

Die Gefahr von Anschlägen
Die Nutzung von Nervengiften außerhalb von Kriegen

Verbot der Entwicklung und Herstellung
Internationale Vereinbarungen zur chemischen Abrüstung

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