Auch wenn die EG-Vogelschutzrichtlinie den bedrohten Vogelarten und Zugvögeln in der Europäischen Union zu einem besseren Schutz verhelfen konnte, zeigt sich dies nicht bei allen Arten und im gesamten Gebiet. Grund für die bei vielen Spezies für Deutschland ernüchternde Bilanz ist vor allem die intensive Flächennutzung. So hat sich besonders die Situation für die Feldvögel und Bodenbrüter weiter verschlechtert. Zu diesem Ergebnis ist jetzt ein neuer Report gekommen.
Im Bericht „Vögel in Deutschland 2009“ wird anlässlich des 30-jährigen Bestehens der EG-Vogelschutzrichtlinie eingehend analysiert, wie sich die Bestandssituation der Vogelwelt in Deutschland verändert hat und welche Defizite noch bestehen.
„Die europäische Vogelschutzrichtlinie verpflichtet uns zum Schutz aller wildlebenden Vogelarten. Dennoch hat sich die Situation gegenüber dem Vorjahr eher verschlechtert als verbessert: Vögel der Agrarlandschaft und Bodenbrüter befinden sich weiter auf dem absteigenden Ast“, fasst die Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz (BfN) Professorin Beate Jessel die Situation bei den Brutvögeln zusammen.
Viele Vogelbestände gehen zurück
Über den in der Studie ausgewerteten kurzfristigen Zeitraum der letzten fünf Jahre haben mittlerweile 27 von 64 häufigen Brutvogelarten eine Abnahme ihrer Bestände hinnehmen müssen – beim Vorjahresbericht waren es noch 21 Arten. Besonders hinzuweisen ist auch auf die kritische Lage vieler Zugvogelarten wie Turteltaube und Baumpieper, die in ihren Sommer- und Winterlebensräumen sowie entlang der Zugrouten besonders vielfältigen Beeinträchtigungen ausgesetzt sind.
Die Vogelschutzrichtlinie sieht für europaweit bedrohte Arten und für Zugvögel einen besonderen Schutz vor. Dafür müssen von allen EU-Staaten so genannte Europäische Vogelschutzgebiete ausgewiesen werden. Auch wenn europaweit nachgewiesen werden konnte, dass die Vogelschutzrichtlinie diesen Arten insgesamt geholfen hat, ist die Bilanz in Deutschland ernüchternd: „Knapp 50 Prozent der besonders zu schützenden Vogelarten stehen immer noch auf der Roten Liste und sind damit in ihren Beständen gefährdet“, sagt Stefan Fischer, Vorsitzender des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten.
Und weiter: „Insbesondere den hochgradig bedrohten Arten wie Grauspecht und Brachpieper muss durch geeignete Maßnahmen geholfen werden. Die Meldung von Schutzgebieten nach Brüssel allein reicht nicht aus, sondern muss durch ein gut geplantes und qualifiziert durchgeführtes Management vor Ort mit Leben gefüllt werden.“
Großtrappe, Wiesenweihe und Schwarzstorch als Gewinner
Von den Schutzbemühungen haben Vogelarten wie Großtrappe, Wiesenweihe oder Schwarzstorch profitiert, für die aufwändige und zielgerichtete Schutzprogramme aufgelegt wurden.
Auch die Anstrengungen zum Schutz des Ortolans in einigen Gebieten Niedersachsens zeigen Erfolg. Hier werden landwirtschaftliche Fördermittel dazu eingesetzt, Randstrukturen oder auch ganze Nutzflächen ohne Pflanzenschutzmittel, Dünger und Beregnung zu bewirtschaften und dem Ortolan eine struktur- und nahrungsreiche Landschaft anzubieten.
Ziel: Wirksamer Schutz der Vogelwelt
BfN-Präsidentin Jessel zog daraus die Konsequenzen: „Um einen wirksamen Schutz der Vogelwelt zu erreichen, sollten derartige Erfahrungen nach Abschluss der Gebietsmeldungen für ein effektives Management genutzt werden. Ziel muss es sein, mit staatlichen Fördermitteln stärker Leistungen der Land- und Forstwirtschaft für den Naturschutz zu honorieren und damit zukünftig großflächig zum Schutz der Vogelwelt wie auch der übrigen typischen Tier- und Pflanzenwelt der Agrarlandschaft beizutragen.“
Eine intakte Natur mit einer hohen Vielfalt an Lebensräumen und Arten sei in aller Regel zugleich auch ein Indikator für eine nachhaltige und die Ressourcen schonende Nutzung und gewährleiste zugleich auch eine hohe Lebensqualität.
(idw – Bundesamt für Naturschutz, 22.12.2009 – DLO)