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Medizin

Besserere Kennzeichnung beim Sonnenschutz

Irreführende Bezeichnungen verboten, UVA-Siegel eingeführt

Sonnenschutzmittel sollen ab diesem Sommer klarer gekennzeichnet sein. Auf Basis einer Empfehlung der Europäischen Kommission sind künftig irreführende Angaben wie „Sunblocker“ oder „völliger Schutz“ verboten. Auch soll ein neues UVA-Siegel auf den Produkten die Schutzwirkung vor schädlichen Strahlen transparenter machen.

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Etwa 20 Prozent der Sonnenschutzmittel sollen in diesem Sommer bereits mit dem verbesserten System gekennzeichnet sein. „Sonnenschutzmittel können bei richtigem Gebrauch zum Schutz gegen Hautkrebs beitragen, sie allein reichen jedoch nicht aus“, sagte EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou. Auch für Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva ist dies die Kernbotschaft, die es mit Nachdruck zu verbreiten gilt.

Zudem plant die EU eine Informationskampagne, die über die Grenzen der Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln aufklären und alternative Maßnahmen vorstellen soll. Kein Sonnenschutzmittel sei in der Lage, einen vollständigen Schutz gegen UV-Strahlung zu bieten. Genormte verbale Bezeichnungen („niedrig“, „mittel“, „hoch“ und „sehr hoch“) sollen neben der traditionellen Angabe des Sonnenschutzfaktors als Anhaltspunkt für die Wahl des geeigneten Sonnenschutzmittels angebracht werden.

Und schließlich soll der UVA-Schutz besser gekennzeichnet werden: UVA-Strahlen sind verantwortlich für vorzeitige Hautalterung und für Störungen des menschlichen Immunsystems. Neben UVB trägt sie zur Entwicklung von Hautkrebs bei. Der so genannte Sonnenschutzfaktor bezieht sich aber normalerweise nur auf UVB-Strahlung. Die genormte Angabe des UVA-Schutzes per Logo sei daher erheblich sinnvoller.

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(EU-Kommission, 10.07.2007 – NPO)

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