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Biotechnologie

Ist das Stammzellgesetz zu streng?

Deutsche Forschungsgemeinschaft fordert Revision

An der Stammzellforschung scheiden sich nach wie vor die Geister. Für die einen ist sie die Hoffnung für die Zukunft der Medizin, für die anderen eine bedenkliche, ethisch fragwürdige Entwicklung. Jetzt hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine dritte Stellungnahme zur Stammzellforschung vorgelegt, in der sie eine Lockerung der Regelungen des Stammzellgesetzes von 2002 fordert.

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Deutsche Forscher können zurzeit, so die Argumentation der DFG, aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nur einen begrenzten Beitrag zur internationalen Stammzellforschung leisten. Durch die im Stammzellgesetz von 2002 festgelegte Stichtagsregelung und die Strafandrohung sind deutsche Forscher vom Zugriff auf neue Zelllinien und von der Arbeit in internationalen Projekten weitgehend ausgeschlossen. Die DFG hält daher eine Revision des Stammzellgesetzes von 2002 für dringend notwendig und hat nun in ihrer dritten Stellungnahme zur Stammzellforschung drei Empfehlungen vorgelegt.

Abschaffung der Stichtagsregelung gefordert

1. Zum einen solle die Stichtagsregelung abgeschafft werden. Der deutschen Forschung sollten auch neuere, im Ausland hergestellte und verwendete Stammzelllinien zugänglich gemacht werden, sofern diese aus „überzähligen“ Embryonen entstanden sind, da die in Deutschland verfügbaren Zellen durch tierische Zellprodukte oder Viren verunreinigt und nicht unter standardisierten Bedingungen gewonnen und kultiviert worden sind. In den letzten Jahren wurden jedoch neue Stammzelllinien etabliert, die frei von Verunreinigungen und auch in der Europäischen Union zulassungsfähig sind. Zum Teil sind diese Zelllinien vom „International Stem Cell Forum“ erfasst und werden von diesem für die Forschung abgegeben.

Aus Sicht der DFG sei es dringend notwendig, dass Forscherinnen und Forscher in Deutschland Zugriff auf Zelllinien erhalten, die nach dem 1. Januar 2002 etabliert wurden und somit dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Dabei solle sichergestellt werden, dass die Zelllinien ausschließlich aus überzähligen Embryonen gewonnen wurden. Die Abschaffung der Stichtagsregelung würde die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Wissenschaftler auf dem Gebiet der Stammzellforschung nachhaltig verbessern.

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Isolierung deutscher Forscher

2. Die Einfuhr von Zelllinien sollte auch dann erlaubt sein, wenn diese für diagnostische, präventive und therapeutische Zwecke verwendet werden sollen. Im Stammzellgesetz ist festgelegt, dass Zelllinien nur für Forschungszwecke aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Da die Entwicklung neuer, anwendungsorientierter Verfahren näher gerückt ist, sollte auch eine Einfuhr für diagnostische, präventive und therapeutische Zwecke ermöglicht werden.

3. Die Strafandrohung für deutsche Wissenschaftler solle aufgehoben und der Geltungsbereich des Stammzellgesetzes eindeutig auf das Inland bezogen bleiben. Das derzeit gültige Stammzellgesetz und die darin verankerte Strafandrohung berge für deutsche Forscher ein erhebliches strafrechtliches Risiko, beispielsweise bei internationalen Kooperationen (darunter auch EU-finanzierte Projekte), bei Arbeiten in ausländischen Labors mit Zellen, die in Deutschland nicht zugelassen sind, und daraus resultierenden Publikationen.

Diese Situation habe zu einer zunehmenden Isolierung deutscher Forscher geführt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass immer mehr Länder Europas die gesetzlichen Restriktionen auf dem Gebiet der Stammzellforschung abbauen. Um die Kriminalisierung deutscher Forscher zu verhindern und Rechtssicherheit zu erreichen, schlägt die DFG vor, die Strafandrohung abzuschaffen und den Anwendungsbereich des Stammzellgesetzes ausdrücklich auf das Inland zu beschränken.

Klares Nein zum reproduktiven Klonen

Eine deutliche Absage erteilte die DFG dagegen nach wie vor dem reproduktiven Klonen aus. Auch dem so genannten „Forschungsklonen“ (somatischer Kerntransfer) steht die Forschungsgemeinschaft nach wie vor ablehnend gegenüber, da grundlegende zellbiologische Prozesse der frühen Zellentwicklung noch nicht hinreichend geklärt seien. Hier sollten zunächst alternative Methoden weiter erforscht werden. Auch die Forschung an adulten Stammzellen müsse weiter gefördert werden, da sie eine sinnvolle Ergänzung, wenn auch keinen Ersatz für die embryonale Stammzellforschung darstelle.

Schavan: Forderungen weitgehend abgelehnt

Bundesforschungsministerin Annette Schavan nahm zur den Empfehlungen der DFG Stellung und betonte: „dass die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken einschließlich des therapeutischen Klonens sowie die verbrauchende Embryonenforschung verboten bleiben. Mit dem Stammzellgesetz von 2002 hat der Deutsche Bundestag einen Lösungsweg beschritten, der die unterschiedlichen ethischen Bewertungen wahrt und gleichzeitig Forschung ermöglicht.“

Klare Absage an Keimbahntherapie begrüßt

Mit dem Stammzellgesetz von 2002 habe der Deutsche Bundestag einen Lösungsweg beschritten, der die unterschiedlichen ethischen Bewertungen wahrt und gleichzeitig Forschung ermögliche. „Durch einen festen Stichtag stellen wir sicher, dass von Deutschland keine Anreize zur Zerstörung von Embryonen ausgehen“, so Schavan. „Die Vermeidung solcher Anreize gehört zur Substanz der deutschen Gesetzgebung. Deshalb lehnen wir die von der DFG geforderte Abschaffung der Stichtagsregelung ab.“ Gleichzeitig begrüßte die Bundesforschungsministerin, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft dem reproduktiven Klonen und der Keimbahntherapie eine klare Absage erteile.

Die Bundesregierung sagte der DFG zu, deren Stellungnahme gemeinsam mit dem Parlament eingehend zu prüfen und detailliert auszuwerten – einschließlich der Erörterung der von der DFG festgestellten Rechtsunsicherheit und der damit verbundenen Verunsicherung von Forscherinnen und Forschern im Hinblick auf eine mögliche Strafbarkeit wegen der Teilnahme an internationalen Forschungskooperationen.

(DFG, BMBF, 13.11.2006 – NPO)

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