Talkumhaltiger Babypuder kann bei Babys und Kleinkindern zu schweren Gesundheitsstörungen führen, das meldet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) anlässlich eines schweren Vergiftungsfalles eines zweijhrigen Mädchens. Atmet ein Baby oder Kleinkind versehentlich den Puder ein, kann er in die Lunge gelangen und zu Atembeeinträchtigungen bis hin zu schweren Lungenschäden führen.
Viele Eltern setzen Babypuder ein, um ihr Kind vor Wundreiben und Reizungen durch die Windel zu schützen. Diese Art der Verwendung ist auch ungefährlich. Anders aber, wenn das Baby das feine Talkumpuder in die Atemwege bekommt: „Eine typische Unfallsituation besteht, wenn das Kind zum Wickeln auf dem Rücken liegt, sich die Puderdose unbeabsichtigt über ihm öffnet und der Puder herausrieselt“, erklärt Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sein Institut hat nun eine Empfehlung zur besonderen Vorsicht im Umgang mit talkumhaltigem Babypuder ausgesprochen.
Einatmen kann schwere Folgen auslösen
Anlass dafür ist der schwere Vergiftungsfall eines zweijährigen Mädchens: Das Kind hatte beim Wickeln mit einer verschlossenen Puderdose gespielt, bis sich die Dose öffnete. Der Puder ergoss sich über das Gesicht des Kindes und wurde von ihm eingeatmet. In der Folge musste das Kind mehrere Tage lang intensivmedizinisch behandelt werden. Bereits in der Vergangenheit waren dem BfR ähnliche Fälle gemeldet worden. Insgesamt haben für den Zeitraum von 1979 bis 2008 die Giftinformationszentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz 113 Aspirationsunfälle mit Babypuder dokumentiert. In den meisten Fällen waren Kinder im Alter von einem halben bis zu zwei Jahren betroffen.
In den dokumentierten Fällen haben die Kinder zwar keine bleibenden Schäden davon getragen, dennoch empfehlen die Experten des BfR, die Puderdosen entweder auf sichere Verschlusssysteme umzustellen oder talkumhaltigen Babypuder zukünftig komplett zu verbieten. Nach Ansicht vieler Kinderärzte ist aus medizinischer Sicht die Verwendung von talkumhaltigem Babypuder ohnehin nicht notwendig.
(Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 28.06.2011 – NPO)