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Freitag, 19.03.2010
Aus für das Umweltgesetzbuch
Gabriel: Reformunwillen und Blockadepolitik verhindern Vereinfachung des Umweltrechts
Der Versuch, das zersplitterte deutsche Umweltrecht zusammenzuführen und zu vereinfachen, ist gescheitert. Dies gab gestern Bundesumweltminister Sigmar Gabriel bekannt. Als Ursache für das Aus des im Koalitionsvertrag vereinbarten Umweltgesetzbuches nannte Gabriel „dumpfen Reformunwillen und blinde Blockadepolitik der Union“.

Wissenslücke Umwelt
Wissenslücke Umwelt
© IMSI MasterClips/MMCD
„Das Umweltgesetzbuch (UGB) ist am Widerstand Bayerns und an mangelnder Kompromissbereitschaft auf Seiten der Union gescheitert. Ich habe mich am letzten Montag (26. Januar) in einem Gespräch mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer in München nochmals kompromissbereit gezeigt und weitere substantielle Änderungen am UGB-Entwurf angeboten. Aber auch diesen letzten Einigungsversuch hat die Union zurückgewiesen“, so Gabriel.

In der Konsequenz könne der umfangreiche, innerhalb der Bundesregierung bereits abgestimmte Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden. „Es wird in Deutschland weiterhin kein einfaches, transparentes und unbürokratisches Umweltrecht aus einem Guss geben; die bestehende Zersplitterung des Rechts bleibt bestehen“, sagte Gabriel.

Schaden für Umwelt und Wirtschaft
Mit ihrer Verhinderung eines vereinfachten und einheitlichen Umweltrechts schade die Union der Wirtschaft und der Umwelt gleichermaßen. Gerade in Zeiten wie diesen brauche die Wirtschaft Erleichterungen für Investitionen und Abbau von bürokratischen Hindernissen. Mit dem UGB sollte das historisch gewachsene, aber teilweise unübersichtlich gewordene deutsche Umweltrecht in einem Gesetzbuch zusammengeführt, vereinfacht und modernisiert werden. Kernstück ist die so genannte integrierte Vorhabengenehmigung.

„Das UGB hätte bedeutet: Bundeseinheitliche Regelungen im Wasser- und Naturschutzrecht statt 16 unterschiedliche landesgesetzliche Vorschriften. Das UGB hätte im Immissionsschutz- und Wasserrecht bedeutet: Ein Projekt – eine Behörde – ein Verfahren – eine Genehmigung. Diese Vereinfachungen hat die Union bewusst verhindert. Jetzt bleibt es bei dem Nebeneinander verschiedener Genehmigungsverfahren und 16 unterschiedlicher Länderregelungen im Naturschutz- und Wasserrecht“, so Gabriel. Das UGB hätte nach Meinung des Bundesumweltministers gerade die kleinen und mittleren Unternehmen von bürokratischem Aufwand und Kosten entlastet.

BUND: Flickenteppich verschiedener Regelungen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das Scheitern des Umweltgesetzbuches (UGB) bedauert. „Eines der zentralen Vorhaben der schwarz-roten Regierungskoalition ist von der CSU blockiert worden“, so die stellvertretende BUND-Vorsitzende Ulrike Mehl. „Eine große Chance zum besseren Schutz der Natur und für eine zukunftsfähige Entwicklung der Wirtschaft wurde vertan“, sagte sie weiter. Dies bedeute einen enormen Glaubwürdigkeitsverlust für Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich während ihrer Amtszeit als Umweltministerin persönlich für das Umweltgesetzbuch eingesetzt habe.

Nun bestehe die Gefahr, dass es im Umweltrecht auf mittlere Sicht einen Flickenteppich verschiedener Regelungen geben werde. Spätestens ab 2010 ermögliche die Föderalismusreform den Ländern, von bundeseinheitlichen Regeln im Wasser- und Naturschutzrecht abzuweichen. Niedersachsen und Hessen hätten bereits angekündigt, entsprechende Standards senken zu wollen.
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