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Medizin

Gefährliche Schlankheitspillen

Experten warnen vor illegalen Mitteln aus dem Internet

Pillen aus dem Internet: Sollen Abnehmwunder bewirken, können aber tödlich sein. © Feverpitched/ iStock.com

Pillen mit gefährlichem Nebeneffekt: Die meisten Schlankheitsmittel können ihre Wunderversprechen nicht halten. Im besten Fall wirken sie wenig oder gar nicht. Doch es kann noch viel schlimmer kommen, wie Experten nun warnen. Denn besonders in online vertriebenen Präparaten stecken oft illegale Substanzen – wer sie schluckt, riskiert womöglich sein Leben.

Es klingt verlockend: Täglich ein paar bunte Pillen oder Pülverchen geschluckt und schon purzeln die Pfunde. Gerade jetzt zu Beginn des neuen Jahres lassen sich viele Menschen von solchen Versprechen auf den Verpackungen von Schlankheitsmitteln verleiten. Denn der Wunsch, möglichst schnell ein wenig abzuspecken ist nach der fetten Gans an Weihnachten und dem käsereichen Raclette-Essen an Sylvester wohl besonders groß.

Doch Experten raten zur Vorsicht. Die meisten dieser vermeintlichen Wundermittel wirken wenig bis gar nicht. Im schlimmsten Fall kann ihre Einnahme aber sogar tödliche Folgen haben. Besonders Mittel, die im Internet angeboten werden, können die Gesundheit schwer schädigen, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nun erneut warnt.

Keine arzneiliche Wirkung

Schlankheitsmittel werden im Handel in der Regel als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht. Anders als Arzneimittel sind Nahrungsergänzungsmittel jedoch nur dazu bestimmt, dem Körper zusätzliche Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe zuzuführen. Eine arzneiliche Wirkung dürfen diese Produkte per Definition gar nicht entfalten – und damit auch keine Abnehmwirkung ohne reduzierte Kalorienzufuhr.

Hinzu kommt: Nahrungsergänzungsmittel durchlaufen kein behördliches Zulassungsverfahren, in dem ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit vorab nachgewiesen werden muss. Der Hersteller oder Importeur ist für die Sicherheit seiner Produkte selbst verantwortlich. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren Nahrungsergänzungsmittel wie alle anderen Lebensmittel auch nur stichprobenartig.

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Illegale Beimischungen

Gefährlich wird es dem BVL zufolge vor allem dann, wenn Geschäftemacher ihre Schlankheitsmittel mithilfe illegaler Substanzen wirksam machen wollen. Solche Produkte werden hauptsächlich online vertrieben und häufig als „100 % natürliche“ oder „rein pflanzliche“ Nahrungsergänzungsmittel angeboten.

Tatsächlich jedoch enthalten sie oft nicht deklarierte pharmakologisch wirkende Stoffe in hohen Dosierungen. So hat etwa das ZDF-Verbrauchermagazin „WISO“ vor wenigen Jahren in sieben von zwölf Schlankheitsmitteln und Aufbaupräparaten aus dem Internet Substanzen gefunden, die mindestens bedenklich, zum Teil sogar lebensbedrohlich sind. Immer wieder kommt es nach Einnahme solcher Mittel zu Todesfällen, berichtet das BVL.

Längst verbotener Appetitzügler

Zu den oftmals verwendeten gefährlichen Beimischungen gehört etwa der synthetische Wirkstoff Sibutramin. Er wurde ursprünglich als Appetitzügler zur Reduktion von starkem Übergewicht in Arzneimitteln verwendet, ist wegen seiner massiven Nebenwirkungen seit 2010 jedoch EU-weit verboten.

Nichtsdestotrotz tauchen immer wieder Nahrungsergänzungsmittel auf, die diese Substanz enthalten. Aus dem Verkehr gezogen haben die Behörden unter anderem bereits Produkte, die als „Slimming Tea“oder „Weight loss coffee“ angeboten wurden.

Gefährliche Industriechemikalie

Ebenso bedenklich ist die Verwendung der Industriechemikalie 2,4-Dinitrophenol (DNP), die bei der Synthese von Farbstoffen, Holzschutzmitteln, Insektiziden und Sprengstoffen verwendet wird. Wird DNP in geringer Dosis über einen längeren Zeitraum eingenommen, kann es zu Schädigungen von Leber, Niere, Blutbildung, Herz-Kreislauf- und Nervensystem kommen.

Der Einsatz der Substanz in Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln ist deshalb verboten. Trotzdem gab es in den vergangenen Jahren mehrere Todesfälle in verschiedenen Ländern, die auf den Konsum von Produkten mit unerlaubt zugesetztem DNP zurückzuführen waren, sagt der BVL.

Riskante Kombination

Auch rein pflanzliche Inhaltsstoffe können mitunter riskant sein – so zum Beispiel Synephrin. Die Substanz ist in geringen Mengen in vielen Zitrusfrüchten enthalten. In Schlankheitsmitteln soll sie den Energieverbrauch erhöhen, die Nahrungsaufnahme reduzieren und die Magentätigkeit steigern und verbirgt sich oft hinter der Bezeichnung Bitterorangenextrakt.

Eine gefährliche Wirkung entfaltet Synephrin vor allem in der Kombination mit Koffein. Auch dieser Stoff steckt nicht selten in Schlankheitspillen. Oft wird er dort unter der Bezeichnung pflanzlicher Extrakte wie Guarana, Kaffee oder Grüntee-Extrakt aufgeführt. Sowohl Koffein als auch Synephrin wirken auf das Herz-Kreislauf-System. Ihre Einnahme „im Doppelpack“ kann gesundheitliche Folgen haben, die von Schlafstörungen, Bluthochdruck und Herzrasen bis hin zu Kammerflimmern und Herzinfarkten reichen.

(Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), 04.01.2017 – DAL)

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