Der Einsatz von Knorpelaufbau-Pillen zur Behandlung der schweren Arthrose ist nicht empfehlenswert. Es liegen keine verlässlichen Daten für ihre Wirksamkeit vor: Zu diesem Ergebnis ist jetzt eine internationale Forschergruppe nach zusammenfassender Auswertung alter und neuer Studien der vergangenen 40 Jahre gekommen.
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Die Analyse von 20 Untersuchungen mit insgesamt mehr als 3.800 Patienten zeigt, dass die in Hochglanzdruck und TV-Spots angepriesenen Knorpelkuren bei der schweren Arthrose etwa von Hüft- oder Kniegelenken nicht helfen. Die Wirkung von Chondroitin bei Gelenkverschleiß ist seit vielen Jahren umstritten. Denn immer wieder hatten Fachleute widersprüchliche Untersuchungen veröffentlicht, die den Knorpelvitaminen entweder einen positiven Effekt oder Wirkungslosigkeit bescheinigten.
Qualität der Studien entscheidend
Die widersprüchlichen Ergebnisse führen die Forscher um Dr. Martin Scherer von der Universität Göttingen auf die unterschiedliche Qualität der Studien zurück: „Je sorgfältiger eine Studie durchgeführt worden war, desto weniger konnte eine positive Wirkung der Substanz nachgewiesen werden“, so Scherer, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für seine Mitwirkung an den Untersuchungen finanziell unterstützte.
Den Vergleich der Studien leiteten Stephan Reichenbach und Peter Jüni von der Universität Bern. In älteren Studien, die den anerkannten Standards in der medizinischen Forschung nicht genügen, schnitt das Chondroitin deutlich besser ab. Die aktuellen großen Untersuchungen von hohem wissenschaftlichen Standard belegen hingegen, dass das Präparat nicht oder allenfalls minimal wirkt.
Präparat unwirksam, aber harmlos
Ob das Präparat bei schwachen Arthroseformen im Anfangsstadium wirksam ist, müssen weitere qualitativ hochwertige Studien zeigen. Die gute Nachricht ist: Die Knorpelkur ist ungefährlich, denn das Präparat verursacht nicht mehr Nebenwirkungen als ein Placebo. Patienten, die trotzdem ihre Pillen weiter einnehmen wollen, entsteht lediglich ein finanzieller Schaden.
(BMBF, 18.10.2007 – DLO)