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Biotechnologie

Geschlechts-Selektion auf Patent

Verfahren zur Auswahl von männlichen oder weiblichen Samenzellen patentiert

Das Europäische Patentamt (EPA) hat im Februar 2005 ein Patent erteilt, das zur Auswahl des Geschlechts von Kindern dient, die aus künstlicher Befruchtung hervorgehen. Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation Greenpeace könnte dies dazu führen, dass damit auch Menschen den in der Tierzucht gängigen Selektionsverfahren unterzgen werden.

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Patentinhaber ist die US-Firma XY Inc, USA. Laut Patentschrift mit der Nummer EP 1257 168 B werden bei diesem Verfahren Samenzellen tiefgekühlt und nach den Geschlechts- Chromosomen getrennt. Das Patent umfasst das technische Verfahren und die Samenzellen selbst.

„Durch Patente wie dieses wird menschliches Leben zum technisch optimierten Produkt. Demnächst gibt es Patente für die Selektion von Intelligenz und Körpergröße“, sagt Christoph Then, Greenpeace- Patentexperte. Das EPA könne im Moment Patente fast nach Belieben erteilen, da die europäischen Regelungen lückenhaft und zum Teil widersprüchlich seien. Das aktuelle Patent verletze mehrere Gesetze: Die Patentierung menschlicher Keimzellen (Samen und Eizellen) ist in Europa nicht erlaubt, auch Verfahren zur Auswahl des Geschlechts sind in den meisten Ländern verboten. Selbst die Biomedizin-Konvention des Europarates verbiete Geschlechtswahl mit der Ausnahme etwa geschlechtsspezifischer schwerer Erbkrankheiten.

Professor Dietmar Mieth, Ethikexperte der Universität Tübingen, warnt davor, dass das Patent sogar über die Methode der Geschlechtswahl hinaus gehen könnte: „Der Patentantrag schließt die Verfügung über selektiertes, manipuliertes und konserviertes menschliches Sperma mit bestimmten ‚Charakteristika‘ ein, von welchen die Wahl des Geschlechts nur ein Beispiel ist. Damit ist die Methode für Verwendungen zur nicht medizinisch begründeten Geschlechtswahl bis hin zur Menschenzüchtung offen.“

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Patente auf menschliche Samen- und Eizellen wurden in den letzten Jahren vom Europäischen Patentamt mindestens in drei Fällen vergeben. Greenpeace hatte in diesem Zusammenhang dem EPA bereits mehrfach vorgeworfen, einer Kommerzialisierung des menschlichen Körpers den Weg zu bereiten.

Greenpeace präsentierte den aktuellen Fall gestern in der Arbeitsgruppe für Bioethik des Europäischen Parlamentes und forderte dabei eine Neuordnung des europäischen Patentrechts. 2005 wurden bereits etwa 100 Patente auf Gene, 50 Patente auf Saatgut und Pflanzen sowie 20 Patente auf Tiere erteilt. Greenpeace forderte ein generelles Verbot der Patentierung von Saatgut, von Lebewesen und deren Erbgut.

(Greenpaece, 08.07.2005 – NPO)

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