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Ökologie

Trittin will deutsches Urwaldschutzgesetz

Handel mit illegal geschlagenem Holz soll unterbunden werden

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat am 30. September im Deutschen Bundestag die herausragende ökologische Bedeutung der Urwälder für die biologische Vielfalt unterstrichen und ein deutsches Urwaldschutzgesetz angekündigt.

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„Wir dürfen dieses Naturerbe nicht verspielen, Raubbau und illegaler Holzeinschlag müssen beendet werden“, sagte Trittin in der Parlamentsdebatte zum Urwaldschutz. Das Gesetz soll die Vermarktung und den Besitz von illegal geschlagenem Holz und daraus gefertigten Produkten verbieten.

Kernpunkte des neuen Gesetzes: Abnehmer sollen ein Auskunftsrecht zur Herkunft des Holzes bekommen. Holz, das illegal in Urwäldern geschlagen wurde, und Produkte, die aus solchem Holz hergestellt werden, sollen beschlagnahmt werden können.

Trittin wies zur Begründung darauf hin, dass Urwälder nicht nur Naturräume, sondern auch Lebensräume für indigene Völker seien, die seit Jahrhunderten ein Miteinander von Mensch und Natur praktizierten.

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Der Bundesumweltminister begrüßte, dass die EU-Kommission im Juli dieses Jahres endlich Vorschläge für eine Verordnung vorgelegt hat, die auf ein Importverbot von illegal geschlagenem Holz zielen. „Ich hoffe auf eine zügige Verabschiedung im EU-Ministerrat. Denn am wirksamsten sind Bemühungen zum Urwaldschutz dann, wenn Maßnahmen auf internationaler Ebene, auf europäischer und auf nationaler Ebene zusammenwirken.“

(BMU, 01.10.2004 – DLO)

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