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Umwelt

EU erteilt Deutschland Umweltschutz-Rüge

Ermahnung wegen mangehaftem Rechenschaftsbericht

Deutschland ist von der EU wegen mangelhafter Umweltschutzmaßnahmen gerügt worden. Auslöser ist ein „wenig aussagekräftiger“ Rechenschaftsbericht zur Verwendung des Pestizids Methylbromid, das die Ozonschicht schädigt und deshalb schrittweise reduziert werden soll.

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Die EU-Kommission hat an neun Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, eine erste Mahnung verschickt, da diese der Kommission nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Verringerung des Pestizids Methylbromid ergriffen haben. Nach EU-Recht muss die Verwendung dieses Pestizids schrittweise eingestellt werden, da es die Ozonschicht der Erde schädigt. Für bestimmte Zwecke, für die noch keine Alternativen vorhanden sind, ist jedoch sein Einsatz nach wie vor unter strengen Auflagen erlaubt. Hierzu zählt die Behandlung von Kulturpflanzen gegen Schädlinge und Keime.

Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission jährlich mitteilen, welche Menge Methylbromid eingesetzt wurde und was sie unternommen haben, um den Einsatz zu verringern. Neben acht weiteren Mitgliedsstaaten hat auch Deutschland nur wenig aussagekräftige Berichte eingereicht. Die Kommission leitet deshalb rechtliche Schritte ein, um für die EU-Bürger den Umweltschutz zu gewährleisten, den sie erwarten.

EU-Umweltkommissarin Margot Wallström erläuterte hierzu: „Es liegt im Interesse der Mitgliedstaaten, in der Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung Ersatzstoffe für Methylbromid einzusetzen, um so ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern, wenn Methylbromid nicht mehr eingesetzt werden darf. Methylbromid hat gravierende Auswirkungen auf die Ozonschicht, die uns vor den gefährlichen Sonnenstrahlen schützt und damit vor Hautkrebs, Immunkrankheiten und Schäden an Kulturen und anderen Pflanzen. Wir müssen die Verwendung so schnell wie möglich einstellen. Um dies zu erreichen, müssen wir an einem Strang ziehen.“

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Deutschland hat für 2003 noch keinen Bericht vorgelegt. Die Berichte für die Jahre 2002 und 2001 enthalten keine Angaben zu den Fortschritten bei der Evaluierung und dem Einsatz von Alternativen.

(EU-Kommission, 12.07.2004 – NPO)

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