Verbraucher haben in Zukunft die Möglichkeit, beim Autokauf den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen der neuen Wagen direkt zu vergleichen. Eine ab dem 1. November 2004 geltende Verordnung über Verbraucherinformationen verpflichtet die Händler, an allen neuen Personenkraftwagen einheitliche Hinweisschilder anzubringen.
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Sie sollen Auskunft über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen des jeweiligen Fahrzeugs geben. Damit ist sichergestellt, dass der Kunde die verschiedenen für sie in Betracht kommenden Modelle unmittelbar miteinander vergleichen kann. Die Verbrauchsangaben der Fahrzeuge müssen auch in Werbeanzeigen und Katalogen ausgewiesen werden. Sie werden nach einem europaweit einheitlichen Verfahren ermittelt.
Darüber hinaus wird den Verbrauchern künftig ein Leitfaden zur Verfügung stehen, der alle auf dem deutschen Markt erhältlichen Fahrzeuge mit ihren Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten auflistet. Alle Händler sollen dann diesen Leitfaden vorrätig haben. Er wird gegenwärtig von der Automobilindustrie erarbeitet.
(BMWA, 07.06.2004 – NPO)