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Umwelt

AKW-Sicherheit: Einnebeln reicht nicht

BMU fordert Nachbesserungen im Schutzkonzept

Das Konzept der Stromkonzerne, Atomkraftwerke durch künstlichen Nebel vor drohenden terroristischen Flugzeugabstürzen zu schützen, ist in seiner derzeitigen Form nicht geeignet, den Schutz der Anlagen deutlich zu verbessern. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesumweltministerium (BMU) aufgrund einer Begutachtung des Konzepts durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS).

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Das Betreiberkonzept sieht vor, das betroffene Atomkraftwerk im Falle eines terroristischen Angriffes mittels eines Verkehrsflugzeuges durch künstlichen Nebel so einzuhüllen, dass der terroristische Pilot sicherheitsrelevante Teile des Atomkraftwerkes entweder nicht oder nicht zielgenau treffen kann. Die jetzt bemängelten Defizite des Konzepts beruhen im Wesentlichen darauf, dass das Verhalten möglicher Täter nicht hinreichend berücksichtigt wird. Deshalb wird nach Ansicht des BMU die Wahrscheinlichkeit eines gezielten Auftreffens auf das Reaktorgebäude und dessen katastrophalen Folgen nicht ausreichend verringert. Die Behörde forderte die Betreiber daher auf, das Konzept nachzubessern, wenn es einen entscheidenden Beitrag zur terroristischen Gefahrenabwehr leisten soll.

Zudem sind die Landesbehörden aufgefordert zu überprüfen, inwieweit die standort- und anlagenspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Anlagen entscheidend für die Wirksamkeit der vorgesehenen Tarnmassnahmen sind. Das Bundesumweltministerium wies damit die Absicht von Landesministerien zurück, eine Vernebelung ohne Prüfung der Wirksamkeit zu genehmigen.

Das Bundesumweltministerium hatte die zuständigen Landesaufsichtsbehörden bereits mehrfach aufgefordert, anlagenspezifische Untersuchungen für die jeweiligen Atomkraftwerke durchzuführen, um Schadensminderungspotenziale im Falle eines Flugzeugabsturzes zu ermitteln. Die GRS-Studie zum gezielten Absturz eines grossen Verkehrsflugzeuges auf Atomkraftwerke liegt den Ländern seit mehr als einem Jahr vor. Trotz ausführlicher Vorgaben des Bundes sind die Länder dieser Aufgabe jedoch isher nicht nachgekommen. Die Bundesaufsicht hat jetzt den zuständigen Landesbehörden dennoch angeboten, an der Bearbeitung offener Fragen mitzuwirken.

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(BMU, 02.03.2004 – NPO)

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