Anzeige
Bildung

Plagiatsfall zu Guttenberg: Einzelfall oder Spitze des Eisbergs?

Plagiate und Fehlverhalten in der Wissenschaft

Plagiate und Betrug in der Wissenschaft - kein Einzelfall? © SXC

Seit Tagen ist der Fall Diskussionsthema Nummer 1 – auch in wissenschaftlichen Kreisen: Wird die Universität Bayreuth Karl-Theodor zu Guttenberg den Doktor aberkennen oder nicht? Und was bedeutet der Fall für den zukünftigen Umgang mit wissenschaftlichen Arbeiten und Plagiatsverdacht?
Inzwischen ist es amtlich: Die Promotionskommission der Universität Bayreuth hat erklärt, Guttenberg habe in erheblichem Umfang gegen wissenschaftlichen Pflichten verstoßen, der Titel sei ihm daher aberkannt.

Schneller als erwartet hat die Promotionskommission der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth am Mittwochabend beschlossen, den an Karl-Theodor zu Guttenberg verliehenen Doktorgrad zurückzunehmen. In der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät heiße es ausdrücklich: „Die benutzte Literatur und sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen“. Die Kommission, darauf weisen die Mitglieder einstimmig hin, hat sich davon überzeugt, dass Herr Freiherr zu Guttenberg gegen diese wissenschaftlichen Pflichten in erheblichem Umfang verstoßen hat. Dies hat er auch selbst eingeräumt.

Zu Guttenberg: Verstoß gegen Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens

Die wörtliche oder sinngemäße Übernahme von Textstellen ohne hinreichende Kennzeichnung verstoße nach der Rechtsprechung gegen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und schließe die Annahme einer Arbeit als Dissertation im Regelfall aus. Stellten sich solche Mängel, wie im vorliegenden Fall, erst nachträglich heraus, kann der Doktorgrad auf der Grundlage des Artikels 48 Verwaltungsverfahrensgesetz zurückgenommen werden.

Vor dem Hintergrund der Diskussion um Plagiate in der Wissenschaft erklärte die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Margret Wintermantel, in Bonn: „Angesichts ihrer Verantwortung für Forschung und Lehre gehen die Hochschulen jedem begründeten Verdacht auf Betrug und Täuschung in wissenschaftlichen Arbeiten nach. Die Hochschulen in der HRK haben Verfahren für den hochschulinternen Umgang mit solchen Verdachtsfällen verabredet. Grob fahrlässige Falschangaben, die Verletzung geistigen Eigentums oder die Behinderung der Forschungstätigkeit anderer gefährden die Wissenschaft. Schon den Studierenden müssen wir die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftlicher Praxis vermitteln und sie zu Ehrlichkeit und Verantwortlichkeit erziehen.“

„Außerordentlich selten“ – oder doch nicht

Verstöße gegen die Prinzipien der Wissenschaft, die so schwerwiegend sind, dass akademische Grade

Anzeige

aberkannt werden müssen, sind außerordentlich selten – ob solche Verstöße tatsächlich kaum geschehen oder aber nur selten entdeckt werden, ist allerdings unklar. Immerhin hat es in der Wissenschaftswelt in den letzten Jahren durchaus einige aufgeflogene „Datenfälscher“ und frisierte Arbeiten gegeben.

Wintermantel betonte: „Wenn es in diesen Einzelfällen zu bewusster oder grob fahrlässiger Verletzung der wissenschaftlichen Regeln kommt, darf dies auf keinen Fall zu einem Generalverdacht gegen die Wissenschaftler und erst recht nicht gegen die Universitäten selbst führen. Wir benötigen in unseren Hochschulen eine Atmosphäre von Offenheit, Kreativität und Leistungsbereitschaft; das gemeinsame Streben nach Erkenntnisfortschritt prägt die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden. Basis hierfür ist das gegenseitige Vertrauen“, so die HRK-Präsidentin. Umgekehrt dürften Betrugsfälle nicht verharmlost werden. Es handele sich um schwerwiegende Vergehen, die entsprechende Konsequenzen haben müssen.

Das Prozedere beim Verdacht eines Fehlverhaltens

Die Universitäten folgen bei der Klärung von Verdachtsmomenten klaren Regeln. Diese umfassen die Bestellung eines Ombudsmannes, der als Ansprechpartner für den Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten dient. Einer hochschulinternen Kommission kommt die Aufgabe zu, bei einem in der Vorprüfung bestätigten Verdacht eine förmliche Untersuchung durchzuführen und abschließend festzustellen, ob aus Sicht der Wissenschaft ein schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt.

Wird ein solches Fehlverhalten festgestellt, sollen die zuständigen Organe der Hochschule je nach Sachverhalt die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen einleiten. Die betroffenen Fakultäten prüfen die Notwendigkeit von Konsequenzen, etwa den Entzug akademischer Grade oder der Lehrbefugnis sowie die Benachrichtigung wissenschaftlicher Einrichtungen und Bibliotheken.

Kein „Kavaliersdelikt“

Im Falle zu Guttenbergs ist der Fall klar: Er hat abgeschrieben. Ob mutwillig oder „aus Versehen“, wie der Minister nicht müde wird zu beteuern, wurde von der Promotionskommission nicht geprüft. Eine Konsequenz sowohl seines Plagiats als auch seiner späteren Leugnungen scheint der Minister nicht ziehen zu wollen. Inzwischen haben zahlreiche Wissenschaftsvertreter und -organisationen bereits dagegen protestiert, dass der „Fall Guttenberg“ auch von der Politik offenbar als „Bagatelle“ und „Kavaliersdelikt“ abgehandelt werde.

Image deutscher Wissenschaft im Ausland beschädigt

Der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Wolfgang Marquardt, erklärt zu der aktuellen Diskussion im Zusammenhang mit den Plagiatsvorwürfen: „Mit zunehmender Besorgnis nehme ich derzeit zur Kenntnis, wie in Folge der Diskussionen um die

Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg das gesellschaftliche Ansehen der Wissenschaft Schaden zu nehmen droht. Die öffentlich verlautbarte Geringschätzung der grundlegenden Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens lässt außer Acht, dass wissenschaftlicher Fortschritt und damit verbunden auch der Wohlstand unseres Landes maßgeblich auf der Einhaltung dieser Prinzipien beruhen.“

Die deutsche Wissenschaft und deren Qualitätssicherungssysteme seien auch im internationalen Vergleich hoch anerkannt. Diese Reputation dürfe nicht durch die Bagatellisierung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beschädigt werden.

Für viele Hochschulen ist dieser Fall sicher auch ein Weckruf und eine Aufforderung, nun noch gezielter als bisher auf mögliche Plagiate und Fehlverhalten zu achten. Wie viele Schwarze Schafe auch im Hinblick auf Datenkosmetik oder andere Tricksereien existieren und wie viele davon ertappt werden, bleibt offen.

Mehr zum Thema Betrug in der Wissenschaft in unserem Dossier.

(Universität Bayreuth / Hochschulrektorenkonferenz (HRK), 24.02.2011 – NPO)

Teilen:
Anzeige

In den Schlagzeilen

News des Tages

Klima und Wirtschaft

Klimawandel: So teuer wird es

Neue Fossilien vom größten Meeressaurier

Wie schmeckte der Wein der Römer?

Wie Nagetiere ihre Schneidezähne schützen

Diaschauen zum Thema

keine Diaschauen verknüpft

Dossiers zum Thema

Bücher zum Thema

Mekkas der Moderne - Pilgerstätten der Wissensgesellschaft von Hilmar Schmundt, Milos Vec und Hildegard Westphal

4000 Jahre Wissenschaft - von Patricia Fara (Autor) und Andrea Kamphuis (Übersetzerin)

Kampfhähne der Wissenschaft - Kontroversen und Feindschaften von Heinrich Zankl

Der Luzifer-Effekt - Die Macht der Umstände und die Psychologie des Bösen von Philip G. Zimbardo

Die andere Bildung - Was man von den Naturwissenschaften wissen sollte von Ernst P. Fischer

Top-Clicks der Woche