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Chemie

Woran erkenne ich legales Feuerwerk?

Experten warnen vor Gefahr durch illegale Silvesterraketen und Böller

Silvester-Feuerwerk: Auf die richtigen Raketen und Böller kommt es an © freeimages

Es ist wieder soweit: An Silvester werden wieder Millionen von Feuerwerks-Raketen und Böllern gezündet. Unter den im Laden erhältlichen Feuerwerkskörpern gibt es allerdings auch schwarze Schafe: illegale Feuerwerksartikel, die aus dem Ausland eingeführt wurden. Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erklärt, woran man das illegale Feuerwerk erkennt.

Mehr als 100 Millionen Euro lassen sich die Deutschen jedes Jahr das Silvesterfeuerwerk kosten. Um das Neue Jahr zu begrüßen, werden Raketen, Knaller oder Verbundfeuerwerk, die Schwarzpulver und Glimmereffekte enthalten, gezündet. Doch neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt es auch illegale Feuerwerksartikel, die aus dem Ausland eingeführt werden. Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen. Woran aber erkennt man diese Schwarzen Schafe?

Auf Nummer und CE-Zeichen achten

Geprüftes Feuerwerk erkennt man an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Diese Stellen werden von der EU-Kommission benannt und sind neutral und unabhängig. Bei Unklarheit kann man die aufgedruckte Registriernummer auf der Website der BAM überprüfen. Dort sind sämtliche in Deutschland zugelassenen Feuerwerksartikel aufgeführt.

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Doch neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln. Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen. Vor dem Abbrennen dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks warnen die Experten erneut ausdrücklich. Man könne sehr schnell Finger verlieren, wenn man nicht zugelassene Knallkörper anzündet.

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Amputation keine Seltenheit

„Bei einem geprüften Knallkörper, der versehentlich in der Hand angezündet wird, kommt es zu leichten Verbrennungen“, erklärt Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM. „Der illegale Knallkörper enthält aber oft nicht nur Schwarzpulver, sondern ist mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Deshalb kann man schwere Verletzungen erleiden und durchaus einige Finger verlieren.“

Welche Konsequenzen dies haben kann, berichtete Andreas Eisenschenk, Chefarzt am Unfallkrankenhaus Berlin: „Viele Patienten denken, man könne den abgerissenen Finger leicht wieder annähen. Doch oft müssen wir amputieren.“ Auch würden viele Verletzungen im Genitalbereich auftreten. „Die Verletzten hatten die Feuerwerkskörper in die Hosentasche gesteckt, während in unmittelbarer Nähe ein anderer Böller explodierte.“

Aber auch geprüfte Feuerwerks-Körper sind nicht ungefährlich, wie die Experten betonen. „Verletzungen gab es in den vergangenen Jahren auch immer wieder im Zusammenhang mit Verbundfeuerwerk“, berichtet Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der BAM. Einen Anhaltspunkt für den „Wumms“ hinter dem Knaller gibt auch die auf der Packung angegebene Kategorie: Knallkörper mit dem Kürzel F2 oder P II dürfen nur von Personen ab 18 Jahren und nur zu Silvester angezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig und von Personen ab 12 Jahre abgebrannt werden.

(Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), 31.12.2014 – NPO)

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