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Bildung

Weg frei für Studiengebühren

Bundesverfassungsgericht erklärt Verbot für nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Januar 2005 das Verbot von Studiengebühren für nichtig erklärt. Dem Bundesgesetzgeber so die obersten Richter des Landes fehle das Gesetzgebungsrecht. Damit ist der Weg für Studiengebühren grundsätzlich frei. Mehrere CDU-geführte Bundesländer hatten sich mit einem Normenkontrollantrag an das Verfassungsgericht gewandt, da sie die Länderzuständigkeit in der Bildungspolitik verletzt sahen.

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Als Begründung für das Urteil gab das Bundesverfassungsgericht an: „Die Regelungen zur Gebührenfreiheit des Studiums und zur Bildung verfasster Studierendenschaften fallen dem Gegenstand nach in die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes. Der Bund hat aber nur dann das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

Bulmahn: Keine Gebühren im Schnellverfahren

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn zeigte sich in Karlsruhe enttäuscht über das Urteil der Richter: „Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen.“ Sie appellierte an die Länder, keine vorschnellen Alleingänge zu machen.

Mit Blick auf die Ankündigung einiger CDU-regierter Länder, warnte sie davor, jetzt im Schnellverfahren Gebühren einzuführen, ohne vorher Mindeststandards für die soziale Ausgestaltung sichergestellt zu haben.

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Gemeinsam mit den SPD-regierten Ländern halte sie die Gebührenfreiheit für das erste berufsqualifizierende Studium in der Sache für richtig. „Jeder junge Mensch in Deutschland muss unabhängig vom Geldbeutel der Eltern seine individuelle Chance auf eine erstklassige akademische Ausbildung erhalten.“ Es gehe in erster Linie darum, junge Menschen nicht von einem Studium abzuschrecken. „Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Menschen mit einem Studium, wenn wir Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland sichern wollen.“

Position der Union zum Thema Studiengebühren bestätigt?

Dagegen begrüßte die bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Katherina Reiche die Entscheidung: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Position der Union zum Thema Studiengebühren und die Stellung des Föderalismus gerade in der Bildungspolitik eindeutig bestätigt. Die Bundesregierung hat mit ihren zentralistischen Hochschulvorgaben eine Bauchlandung erlitten. Die Hochschulpolitik der zuständigen Bundesministerin Frau Bulmahn wurde vollständig vom Bundesverfassungsgericht demontiert. Frau Bulmahn steht vor dem Trümmerhaufen ihrer Politik. Die deutschen Hochschulen benötigen für Qualitätsverbesserungen keine zentralistischen Vorgaben des Bundes, sondern mehr Freiheit in Forschung und Lehre. Ihre Stellung als kooperierende und konkurrierende Einheiten in den Ländern wurde durch das Urteil

gestärkt.“

Auch der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zeigte sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einverstanden. Professor Peter Gaehtgens: „Mit dem Gebührenverbot ist ein internationaler Wettbewerbsnachteil für die deutschen Hochschulen gefallen. Jetzt können und müssen die Länder Studienbeiträge ermöglichen, die den Hochschulen dringend benötigte Zusatzeinnahmen für die Lehre verschaffen. So können die Bedingungen für die Lehre verbessert und Leistungsanreize für Studierende und Hochschulen geschaffen werden. Studienbeiträge dienen insofern in doppeltem Sinn der Qualitätsentwicklung.

Zusätzliches Personal und Tutorien, erweiterte Öffnungszeiten von Bibliotheken und ein verbessertes Angebot an Praktika sind als Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre nun vordringliche Aufgaben. Bereits mit einem Studienbeitrag von 1.000 Euro pro Jahr könnten die Mittel für die Lehre um etwa zehn Prozent gesteigert werden. Eine sinnvolle Wirkung kann jedoch nur erzielt werden, wenn der Staat sein Engagement nicht reduziert und die Mittel in vollem Umfang in den Hochschulen verbleiben. Damit verbietet es sich, das Verfassungsgerichtsurteil als Freibrief für ein neues Instrument der staatlichen Haushaltssanierung zu begreifen.

CHE: Durchdachte Lösungen bei Studiengebühren sind jetzt gefordert

Mit seinem Urteil vom Vormittag habe das Bundesverfassungsgericht den Weg für die Einführung allgemeiner Studiengebühren in Deutschland frei gemacht. „Damit ist ein zentrales Hindernis für eine gute Ausbildung an deutschen Hochschulen beseitigt worden“, erklärte Frank Ziegele, Projektleiter des CHE Centrum für Hochschulentwicklung in Gütersloh.

Dies bedeute aber nicht, dass das Ziel schon erreicht sei, betonte Ziegele. Die konkrete Modellgestaltung entscheide nun darüber, ob Studiengebühren einen Nutzen bringen oder Schaden anrichten würden.

Die Politik sei jetzt gefordert, drei große Grundsatzfragen zu lösen: Wie lassen sich Studiengebühren sozialverträglich gestalten? Wie kann sichergestellt werden, dass das Geld den Hochschulen auch wirklich zugute kommt und nicht in Staatshaushalten „versickert“? Und auf welcher Ebene sollen Gebührenmodelle gestaltet werden – bundesweit einheitlich, von den Ländern oder dezentral von den Hochschulen selbst?

(Bundesregierung, BMBF, CHE, HRK, CDU/CSU, 27.01.2005 – DLO)

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