Das Verbot, größere Mengen Flüssigkeiten auf Flügen mitzunehmen, hat bald ein Ende. Denn zukünfig sollen neue Detektionssysteme an den Sicherheitskontrollen der Flughäfen helfen, die gefährlichen Flüssigsprengstoffe aufzuspüren. Mit bisherigen Verfahren lassen sich diese nicht von ungefährlichen Flüssigkeiten unterscheiden. Erste Tests mit den neuen Geärten laufen bereits – auch am Frankfurter Flughafen.
Die meisten Fluggäste empfinden es als lästig: das Flüssigkeitsverbot fürs Handgepäck. Die im November 2006 in Europa eingeführten Sicherheitsvorschriften im Flugverkehr sehen vor, dass Passagiere Flüssigkeiten wie Cremes, Zahnpasta oder Sonnenmilch nur noch in 100-Milliliter-Behältern mitnehmen dürfen. Die EU reagierte mit diesen Bestimmungen auf vereitelte Anschläge mit Flüssigexplosivstoff, die Terrorverdächtige im August 2006 auf Transatlantikflüge geplant hatten. Jetzt können Reisende auf eine Aufhebung des Verbots hoffen.
Verbot fällt schrittweise bis 2013
Am 19. November 2009 hat der EU-Regelungsausschuss der Mitgliedsstaaten einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission angenommen. Danach soll das Flüssigkeitsverbot in zwei Stufen fallen. Zunächst werden Transitpassagiere ab dem 29. April 2011 Flüssigkeiten mitnehmen können. Im zweiten Schritt soll die Mengenbegrenzung ab dem 29. April 2013 komplett gekippt werden. Ein entsprechendes Gesetz will die EU-Kommission noch diesen August auf den Weg bringen. Möglich wird dies, weil zukünftig Geräte, die zuverlässig zwischen Flüssigsprengstoff und harmlosen Substanzen wie Cola, Parfüm oder Shampoo unterscheiden können, an den Sicherheitskontrollen stehen sollen.
Gerätetest im Hochsicherheitslabor
Für solche Geräte sind standardisierte Detektionsverfahren und Prüfroutinen für Flüssigexplosivstoffe festgelegt. Durchgeführt werden solche Sprengstoff-Tests unter anderem vom Fraunhofer-Institut für Chemische Technologie ICT in Pfinztal. »In unserem Sicherheitslabor können wir die Untersuchungen unter sämtlichen Sicherheitsvorkehrungen durchführen«, sagt Dr. Dirk Röseling, Wissenschaftler am ICT. »Die Hersteller bringen ihre Detektionsgeräte entweder in Eigeninitiative oder nach Aufforderung der ECAC in unser Labor, weisen uns in die Bedienung ein und verabschieden sich dann. Anschließend starten wir die Tests.«
Doch wie funktionieren diese? In ihren zum Teil ferngesteuerten Versuchsanlagen der Sicherheitslabore stellen die Forscher zunächst die Explosivstoffe nach Vorgabe der ECAC her. Die Organisation erhält die Liste der Substanzen von den Sicherheitsdiensten. Anschließend muss das getestete Detektionsgerät den Flüssigsprengstoff automatisch als solchen identifizieren, ebenso wie die unverdächtige Substanz. Beispielsweise darf es ein Shampoo nicht als Sprengstoff erkennen und einen Fehlalarm auslösen.
Nachweis durch Dämpfe und Röntgenbilder
Je nach Szenario erfordert das individuelle Testmethoden und Systeme: Müssen beispielsweise geöffnete Flaschen geprüft werden, so detektieren Sensoren die Dämpfe. Soll die Gepäckkontrolle hingegen ungeöffnete Flaschen in einer Wanne scannen, werden etwa Röntgengeräte eingesetzt. Die Testergebnisse liefern die Experten entweder direkt an die Hersteller oder an die Bundespolizei, die die Resultate an die ECAC weiterleitet. Diese wiederum informiert die Unternehmen, ob ihr Gerät für eine Zertifi zierung geeignet ist.
»Bisherige Gepäckkontrollen erkennen nur Metalle und feste Sprengstoffe. Künftige Geräte identifizieren auch Flüssigsprengstoff. Erste Tests am Frankfurter Flughafen sind bereits erfolgreich gelaufen«, so Röseling.
(Fraunhofer Gesellschaft, 13.09.2010 – NPO)