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Informatik

Funkchips in Waren als „Big-Brother“?

Sachverständige warnen vor möglicher Überwachung

Immer mehr Waren und Gegenstände könnten in Zukunft mit Funkchips ausgerüstet werden. Doch nach Einschätzung der Gesellschaft für Informatik birgt die Technik der RFID-Chips erhebliche Risiken in Bezug auf den Datenschutz. Deshalb fordern Sachverständige die Bundesregierung auf, eine Expertenkommission einzusetzen, um Vertrauen in die neue Technik sicherzustellen.

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Nach Einschätzung des Präsidenten der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), Matthias Jarke, birgt die derzeit in der Erprobung befindliche Technik der Funkchips, mit der unter anderem Waren gekennzeichnet werden sollen, vor allem mit Blick auf den Datenschutz erhebliche Risiken. Jarke fordert deshalb die Bundesregierung auf, möglichst rasch eine Sachverständigenkommission einzusetzen, die Empfehlungen für den Gesetzgeber erarbeiten solle.

Die unter dem Namen Radio Frequency Identification (RFID) bekannte Technik basiert auf winzigen Computerchips, die per Funk Informationen an Sensoren übermitteln, ohne dass dies bemerkbar ist. Diese Computerchips (RFID-tags) werden auch Transponder genannt. Sie sind kleiner als 0,5 Millimeter zum Quadrat. Wegen ihrer geringen Größe können sie auf jede Art von Transport- und Produktverpackung angebracht und sogar unbemerkt als sogenannte „Smart Labels“ in Textilien eingearbeitet werden.

Erfassung noch aus 50 Metern

Industrie und Handel setzen dabei vor allem auf passive Transponder, die keine eigene Stromversorgung brauchen. Diese können ihre Daten dauerhaft speichern, wenn die Chips nicht zerstört oder der Inhalt überschrieben wird. Ein RFID-Lesegerät ist in der Lage, 200 Transponder in Sekundenschnelle aus einer Entfernung von einem Zentimeter bis zu maximal 50 m auszulesen.

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Insgesamt soll mit dieser Technik die Warenkennzeichnung über Barcodes abgelöst werden. Lesegeräte könnten dann automatisch und beinahe ohne Verzögerung den Inhalt eines Warenkorbes erfassen. Denkbar ist aber auch, dass die Transponder zur weiteren Verfolgung eines beliebigen Gegenstandes oder eben auch Menschen eingesetzt werden könnten. Ebenso ist vorstellbar, dass die Informationen, die ein Transponder enthält, innerhalb eines derart automatisierten Einkaufssystems mit personenbezogenen Daten in Verbindung gebracht werden.

Verdeckte Manbipulation und Beeinflussung?

Ein Kunde, der im Supermarkt dann gleichsam „eincheckt“, würde gezielt an die von ihm bevorzugten Produkte herangeführt. Auf die in solchen Verfahren entstehenden Informationen selbst und deren Auswertung in einem Transpondersystem haben die Betroffenen keinen Einfluss, und sie erhalten auch keine Kenntnis davon, da es keine im öffentlich-rechtlichen Sinne verantwortliche Instanz gibt, die das Verfahren steuert.

Nach den Worten von Jarke steht die GI dem Einsatz der RFID-Technik grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Die Vorteile für Industrie und Verbraucher gegenüber dem jetzigen, sehr viel undifferenzierteren und zeitaufwändigeren Barcodeverfahren lägen auf der Hand. Diese Vorteile kämen aber nur zur Geltung, wenn die Technik bei den Verbrauchern eine hohe Akzeptanz finde. Verdächtigungen und Befürchtungen, wie sie zur Zeit im Zusammenhang mit den RFID-Tags allenthalben geäußert würden, stünden einer breiten Nutzung entgegen. Deshalb, so der GI-Präsident, sei es nun um so wichtiger, den technischen Fortschritt von Seiten des Gesetzgebers adäquat zu begleiten und möglichen Missbrauch von vorneherein zu unterbinden.

Transponder nach Kauf deaktivieren

Der Arbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ des GI-Präsidiums hat deshalb unter anderem gefordert, bestimmte Anwendungen von Transpondern gesetzlich zu verbieten. Transponder dürften in keinem Fall zur Verfolgung von Bürgern genutzt werden, auch nicht indirekt durch Kleidung, Konsumgüter oder andere Gegenstände wie PKWs. Transponder dürften generell nicht benutzt werden, um Anonymität zu verringern oder zu verhindern. Deshalb sei es auch nötig, dafür zu sorgen, dass die auf Waren angebrachten Transponder nach dem Kauf der Waren zweifelsfrei deaktiviert werden.

Ebenso dürften RFID-Tags nicht an Zahlungsmitteln wie Geldscheinen oder Münzen angebracht werden. Andernfalls, so fürchten die Sachverständigen der Gesellschaft für Informatik, sei mit erheblichen Widerständen gegen die an sich begrüßenswerten RFID-Verfahren und den für Deutschland so wichtigen technischen Fortschritt zu rechnen. Der Eindruck, hier werde eine Technik geschaffen, die eine unbeschränkte Überwachung breiter Bevölkerungskreise ermögliche, müsse durch eine differenzierte und sachkundige Begleitung von vorneherein ausgeräumt werden.

(Gesellschaft für Informatik, 09.06.2004 – NPO)

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