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Medizin

BSE jetzt auch bei Ziegen

Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit bestätigt ersten Fall in Frankreich

Ein europäisches Wissenschaftler-Team hat den BSE-Verdacht bei einer im Jahr 2002 in Frankreich geschlachteten Ziege bestätigt. Dies ist der erste Fall von BSE, der bei einer Ziege unter natürlichen Bedingungen festgestellt wurde. Die Europäische Kommission schlägt vor, mehr Tests durchzuführen, damit geklärt wird, ob es sich hier um einen Einzelfall handelt.

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Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Fall jetzt offiziell bestätigt. Das Tier war bereits im Jahr 2002 in einem EU- weiten Untersuchungsprogramm mit positivem Ergebnis auf die BSE-ähnliche Krankheit „Scrapie“ getestet und geschlachtet worden. Aus weiteren Untersuchungen resultierte der Verdacht, dass es sich um eine BSE-Infektion handeln könne. Dieser Verdacht wurde nun durch das gemeinschaftliche Referenzlabor in England bestätigt. Hinweise auf natürliche Infektionen hat es bislang aber nicht gegeben.

Tiermehlfütterung als Ursache?

Als mögliche Ursache für die bislang einzige bestätigte BSE-Infektion einer Ziege wird die Verfütterung von Tiermehl diskutiert: Diese Ziege wurde bereits vor Inkrafttreten des Verbots der Tiermehlverfütterung geboren. Das Tier wurde 2002 geschlachtet. Alle anderen Tiere der Herde wurden ebenfalls untersucht, durchweg mit negativem Ergebnis.

Tests an mehr als 12.000 Ziegen, die seit 2002 in Deutschland durchgeführt wurden, brachten keinen Hinweis auf eine BSE-Infektion. Das Friedrich- Loeffler-Institut und das Bundesinstitut für Risikobewertung weisen darauf hin, dass eine umfassende Bewertung des gesundheitlichen Risikos durch BSE bei Ziegen auf der Basis dieses bislang einzigen Falls nicht möglich ist. Beide Institute sehen derzeit keinen Anlass, vom Verzehr tierischer Produkte von kleinen Wiederkäuern abzuraten. Sie empfehlen aber, die Zahl der Tests auf BSE an kleinen Wiederkäuern zu erhöhen.

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“Ich möchte den Verbrauchern versichern, dass die geltenden Sicherheitsmaßnahmen in der EU ein sehr hohes Schutzniveau bieten. Dieser Fall wurde dank des in Frankreich eingerichteten EU-Testsystems entdeckt. Das Testprogramm hat uns gezeigt, dass die Inzidenz von TSE bei Ziegen sehr gering ist, und ermöglicht uns, verdächtige Tiere zu ermitteln, so dass sie aus der Lebensmittelherstellungskette entfernt werden können, wie dies bei dieser Ziege und ihrer gesamten Herde geschehen ist. Damit geklärt werden kann, ob es sich hier um einen Einzelfall handelt, schlage ich vor, die Tests auszuweiten“, kommentierte Markos Kyprianou, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiger EU-Kommissar den BSE-Fall.

Seit vielen Jahren werden Sicherheitsmaßnahmen bei allen als Nutztiere gehaltenen Wiederkäuern (Rinder, Schafe, Ziegen) angewandt, damit ein möglichst großer Schutz der Gesundheit der Bevölkerung für den Fall gewährleistet ist. Zu diesen Sicherheitsmaßnahmen zählen das Verbot der Verfütterung tierischer Proteine in Form von Fleisch- und Knochenmehl, die Entfernung spezifischen Risikomaterials (d. h. die Entfernung von Geweben wie z. B. Gehirn, Wirbelsäule, Teile des Darms) aus der Lebensmittel- und Futtermittelkette, die Schlachtung von Herden, die von der Traberkrankheit befallen sind (eine BSE-ähnliche Krankheit, die bei Ziegen und Schafen auftritt, jedoch nicht auf Menschen übertragbar ist) sowie ein TSE-Überwachungs- und Testprogramm in allen Mitgliedstaaten.

Einzelfall oder Norm?

Nach dieser Bestätigung von BSE schlägt die Kommission vor, mindestens 6 Monate lang verstärkt BSE-Tests an Ziegen durchzuführen (200 000 Tests an gesunden Ziegen in der EU), um zu klären, ob es sich dabei um einen Einzelfall handelt. Der Umfang des Überwachungsprogramms richtet sich nach der Ziegenpopulation der einzelnen Mitgliedstaaten, wobei man sich vor allem auf Mitgliedstaaten konzentriert, in denen BSE bei Rindern vorkommt. Alle bestätigten BSE-Fälle werden einem bereits im Einsatz befindlichen dreistufigen Testprogramm unterzogen, mit dessen Hilfe man zwischen der Traberkrankheit und BSE unterscheiden kann.

Die zusätzlichen Maßnahmen werden den Mitgliedstaaten auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 2. und 3. Februar 2005 zur Billigung vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat erklärt, dass nach derzeitigem Wissensstand bei Ziegenmilch und daraus gewonnenen Erzeugnissen wahrscheinlich keine Gefahr einer TSE-Kontamination besteht, wenn die Milch von gesunden Tieren stammt.

Derzeit dürfen Milch und Fleisch von Ziegen, die mit einer TSE infiziert sind, vorsichtshalber und auf Anraten von Wissenschaftlern nicht verwendet werden. Diese Bestimmungen galten bereits, bevor BSE bei einer Ziege entdeckt wurde. Wie bei Rindern und Schafen, so werden auch bei Ziegen spezifizierte Risikomaterialien (die Gewebe, die bei Vorhandensein der Krankheit sehr wahrscheinlich infiziert sind) entfernt, auch wenn keine Infektion festgestellt wird. Eine Gefahr wird nicht absolut ausgeschlossen, ein mögliches Risiko wird durch die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen jedoch verringert.

Daher rät die Europäische Kommission, die Verzehrgewohnheiten hinsichtlich Ziegenmilch, Ziegenkäse und Ziegenfleisch nicht zu ändern. Die Europäische Kommission hat die EFSA ersucht, eine quantitative Risikobewertung für Ziegenfleisch und Ziegenfleischerzeugnisse durchzuführen, die im Juli 2005 vorliegen soll.

(idw – Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), EU, 31.01.2005 – DLO)

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