Sie hat Eigenschaften wie eine Kreuzung aus Knete und Flummi, wird Hüpf- oder Springknete genannt und von vielen Kindern als spaßige Spielmasse geliebt. Sie lässt sich beliebig verformen und springt wie ein Gummiball. Trotzdem warnen jetzt Experten vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor dem Spielen mit der Knete. Denn die Hersteller verwenden bei der Produktion unter anderem größere Mengen an giftiger Borsäure.
„Es besteht das Risiko, dass Borsäure beim Spielen durch Hautkontakt, aber auch durch Kauen oder Verschlucken aus der Hüpfknete herausgelöst wird“, sagt BfR-Präsident Professor Andreas Hensel. Zwar sei Bor in geringen Spuren für den Körper lebensnotwendig, größere Mengen könnten jedoch zu gesundheitlichen Schäden führen. Borsäure wirkt im Tierversuch frucht- und entwicklungsschädigend.
Bei der Abschätzung des gesundheitlichen Risikos von Borsäure in Hüpfknete kommt das BfR zu dem Schluss, dass selbst beim Spielen mit der Knete kritische Mengen an Borsäure herausgelöst werden können. Die tägliche tolerierbare Aufnahmemenge (TDI) für Borsäure kann dabei schon fast erreicht werden. „Dies ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel, weil Kinder zusätzlich Bor auch aus der Nahrung und anderen Bedarfsgegenständen aufnehmen können“, so Hensel.
Akute Gesundheitsschädigung möglich?
Für Borverbindungen gilt ein TDI-Wert von 0,1 Milligramm Bor pro Kilogramm Körpergewicht (mg/kg KG) und für Borsäure entsprechend ein TDI von 0,57 mg/kg KG, der als tägliche Aufnahmemenge toleriert werden kann. Ein Kind von 20 Kilogramm Gewicht könnte beim normalen Gebrauch der Hüpfknete über die Haut nach Abschätzungen etwa diese Menge aufnehmen.
Wird der Inhalt einer handelsüblichen 17-Gramm-Packung Hüpfknete gar von einem Kind verschluckt, würde der TDI-Wert sogar kurzfristig überschritten. Auch wenn mit einer akuten Gesundheitsschädigung in diesem Fall nicht gerechnet werden muss, ist der Abstand zu einer giftigen Dosierung zu gering.
Rechnet man noch hinzu, dass Bor oder Borsäure zusätzlich über Lebensmittel und andere Produkte aufgenommen wird, kann in diesem Fall die toxikologisch wirksame Menge im Körper erreicht werden. Borsäure wird wegen seiner konsistenzbeeinflussenden, flammhemmenden, antiseptischen und konservierenden Eigenschaften in zahlreichen Produkten eingesetzt.
Nach Ansicht des BfR sollte der Borsäuregehalt in Spielzeug, wie bereits 1995 gefordert, unbedingt verringert werden.
(idw – Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 20.04.2005 – DLO)