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Klima

EU: Grünes Licht für deutschen Plan zum Emissionshandel

Bundesregierung darf Zertifikate vergeben

Die EU-Kommission in Brüssel hat am 7. Juli 2004 den deutschen Plan für die Zuteilung von Zertifikaten beim Emissionshandel genehmigt. Danach darf die Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2007 an Unternehmen Zertifikate für Treibhausgasemissionen mit einem Gesamtvolumen von 1497 Tonnen vergeben. Das sind 499 Tonnen pro Jahr.

In ihrer Entscheidung über den deutschen Plan zur Zuteilung der Zertifikate kritisiert die Kommission gleichwohl die Absicht Deutschlands, sogenannte Ex-post-Anpassungen bei der Zuteilung von Zertifikaten für neue Marktteilnehmer vorzunehmen. Durch derlei Änderungen könnten neue Marktteilnehmer gegenüber den bereits im nationalen Zuteilungsplan erfassten Anlagenbetreibern ungerechtfertigt bevorzugt werden.

Emissionsrechte dürfen nicht neu verteilt werden

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Aus der Sicht der Kommission kann der Staat – in diesem Fall Deutschland – nicht genutzte Emissionsrechte nicht zurücknehmen und neu verteilen. An dieser Stelle müsse deshalb der deutsche Plan geändert werden. Auch in Ausnahmefällen soll die einmal festgelegte Zuteilung von Zertifikaten nicht geändert werden. Diese Handhabung, etwa wenn die Kapazitätsauslastung einer im nationalen Zuteilungsplan erfassten Anlage geringer ist als erwartet, lehnt die Kommission ab. Sie verweist dabei auf die Kriterien, auf die sich die Mitgliedstaaten (inklusive Deutschland) verständigt hatten.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission deutlich gemacht, dass sie bei den Vorbereitungen für den Start des Emissionshandels in der EU im kommenden Januar keine Verzögerungen hinnehmen will. Sie hat deshalb rechtliche Schritte gegen jene Mitgliedstaaten eingeleitet, die bei den erforderlichen Vorbereitungen nicht zügig genug vorgehen. Z.B. Griechenland und Italien, die ihre nationalen Zuteilungspläne noch nicht übermittelt haben. In den Plänen muss die Zahl der Emissionszertifikate festgelegt werden, die die Mitgliedstaaten an ihre Industrie vergeben wollen.

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Trotz der Kritik am deutschen Allokationsplan liegt die Bundesrepublik mit ihrem Plan aber insgesamt „im Soll“. Damit wird sie ebenso wenig gemahnt wie Frankreich,Österreich und Schweden.

Trittin sieht richtungsweisendes Signal

„Die Kommission hat ein erfreuliches und richtungsweisendes Signal gesetzt. Sie hat den deutschen Plan, der schon in der ersten Handelsperiode eine Reduzierung der CO2-Mengen vorsieht, insgesamt genehmigt. Dies ist eine Bestätigung der ambitionierten deutschen Klimaschutzpolitik. Damit ist der Weg frei für die Zuteilung der Emissionszertifikate in Deutschland. Die Zuteilung erfolgt auf der Basis des Zuteilungsgesetzes. Sie wird wie geplant bis zum 30. September vorgenommen. Damit kann der Handel in Deutschland pünktlich zum 1.1. 2005 starten,“ sagte Bundesumweltminister JürgenTrittin in einer ersten Stellungnahme.

Die Kommission habe insbesondere das Kernstück des Plans, die Übertragungsregelung, unverändert akzeptiert. Damit werde der aus Klimaschutzgründen notwendige Anreiz zur Erneuerung und Modernisierung des Kraftwerkparks in Deutschland gegeben. Beim Ersatz alter ineffizienter Anlagen durch neue hocheffiziente Anlagen dürfen 4 Jahre Zertifikate behalten werden, danach gilt eine Befreiung von Minderungspflichten für die Dauer von 14 Jahren.

Laut dem Bundesumweltministerium wird im Beschluss der EU wird keine Frist genannt, in der Änderungen am Zuteilungsplan vorgenommen werden müssen. Das deutsche Zuteilungsgesetz kann damit am 9. Juli 2004 ohne Änderungen im Bundestag beschlossen werden.

(BMU, EU-Kommission, 08.07.2004 – DLO)

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