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Umwelt

ECHA: Glyphosat „nicht krebserregend“

EU-Chemikalienbehörde hält an bisheriger Einstufung des umstrittenen Herbizids fest

Glyphosat wird auch auf rund einem Drittel der deutschen Äcker eingesetzt © iStock.com

Umstrittene Einstufung: Im Streit um das Herbizid Glyphosat hat nun auch die EU-Chemikalienbehörde ECHA ihre Bewertung veröffentlicht. Sie stuft Glyphosat als nicht krebserregend oder organschädigend ein – und widerspricht damit der Einschätzung der Krebsforschungsagentur der WHO. Ob die EU-Zulassung für Glyphosat dennoch um weitere zehn Jahre verlängert wird, muss nun bis Ende 2017 die EU-Kommission entscheiden.

Kaum ein anderes Spritzmittel hat in den letzten Jahren so viele Debatten ausgelöst wie das Pflanzenschutzmittel Glyphosat. Während die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO das Herbizid als „wahrscheinlich krebserregend“ einstuft, sahen die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) keinen Grund für Besorgnis. Es gebe keine Hinweise auf eine krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Wirkung durch Glyphosat, so ihre Bewertung.

Der Hintergrund dieser Debatten: Die Zulassung für Glyphosat in der EU läuft Ende 2017 aus. Die EU-Kommission muss daher entscheiden, ob sie die Zulassung für weitere zehn Jahre verlängert – und unter welchen Bedingungen.

„Nicht krebserregend oder organschädigend“

Jetzt hat auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihre Einstufung des Glyphosats veröffentlicht. Entgegen der Hoffnung vieler Umweltschützer stuft die ECHA das Glyphosat „nur“ als schwer augenschädigend und langfristig gewässergefährdend und giftig für Wasserorganismen ein. Dies jedoch sind Klassifikationen, die ohnehin schon seit Jahren für das Herbizid gelten.

Eine Toxizität für Organe oder eine krebserregende und mutagene Wirkung sieht die Chemikalienbehörde jedoch ausdrücklich nicht. Basis für diese Entscheidung waren sowohl die zu Glyphosat veröffentlichten wissenschaftlichen Studien als auch Unterlagen und Tests der Glyphosathersteller, wie die Behörde betont.

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„Das ist keine Generalabsolution!“

Umweltschutzorganisationen sind über diese Einstufung des Herbizids enttäuscht. Gerade angesichts der weitverbreiteten Nutzung sei die Belastung mit diesem umstrittenen Mittel sehr hoch. „Glyphosat ist allgegenwärtig“, betont Heike Moldenhauer vom BUND. Einer Studie der Umweltorganisation zufolge hatten 70 Prozent der im Jahr 2013 in Deutschland getesteten sowie 44 Prozent der europaweit untersuchten Personen Glyphosat im Urin.

Tatsächlich bezieht die ECHA bei ihrer Einstufung nicht mit ein, wie stark die Belastung der Bevölkerung mit Glyphosat ist: „Unser Urteil berücksichtigt nicht die Wahrscheinlichkeit einer Belastung und auch nicht die Risiken einer Exposition“, heißt es in der ECHA-Mitteilung. Nach Ansicht des BUND ist daher auch die aktuelle Klassifikation „keine Generalabsolution für Glyphosat“, so Moldenhauer.

Geteilte Meinungen

Andererseits halten einige Fachleute die Entscheidung der ECHA auf Basis der derzeitigen Studienlage für durchaus gerechtfertigt: „Ich betrachte die ECHA-Entscheidung als sehr transparent und ausgeglichen“, kommentiert der Umwelttoxikologe Daniel Dietrich von der Universität Konstanz. „Es besteht kein Anlass zu vermuten, dass wichtige Dokumente ausgelassen oder nicht anhand der Güte ihrer Daten gewertet wurden.“ Seiner Ansicht nach gibt es bisher keine ausreichenden Belege für eine krebserregende Wirkung des Glyphosats.

Das allerdings sehen Umweltorganisationen anders und verweisen auf die Bewertung der WHO-Krebsforschungsagentur. „Die EU-Kommission ist dem Vorsorgeprinzip verpflichtet, sie muss den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Profitinteressen der Pestizidhersteller sicherstellen“, sagt Moldenhauer.

Zudem sei Glyphosat maßgeblich verantwortlich für das Artensterben in der Agrarlandschaft: „Als Totalherbizid vernichtet Glyphosat die Nahrungspflanzen von Schmetterlingen, Bienen und Vögeln, es zerstört die Lebensräume von wichtigen Nützlingen“, so die Pestizid-Expertin.

Fakt ist: Jetzt ist die EU-Kommission wieder am Zug. Sie und ihre Mitgliedsstaaten werden nun bis Ende des Jahres die endgültige Entscheidung darüber fällen, ob Glyphosat für weitere zehn Jahre in der EU zugelassen wird oder nicht.

(EU-Kommission, SMC, BUND, 16.03.2017 – NPO)

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