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Umwelt

Berlin: Erste Klage wegen Feinstaub in der Luft

Land wegen verfehlter Luftreinhaltepolitik angeklagt

Das Bundesland Berlin ist von drei Bürgern wegen einer verfehlten Luftreinhaltepolitik angeklagt worden. Sie fordern eine verbindliche Einhaltung der seit dem 1. Januar 2005 EU-weit verbindlichen Vorschriften für Feinstäube und notfalls Sofortmaßnahmen wie Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter, um den Schadstoffgehalt in der Luft zu senken.

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Die Anwohner der hochbelasteten Frankfurter Allee im Berliner Stadtteil Friedrichshain werden bei ihrer Klage von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt. Vor Journalisten in Berlin kündigte die DUH zudem an, entsprechende Klagen für betroffene Bürger auch in München, Stuttgart und anderen Großstädten vorzubereiten.

Bundesfinanzminister Eichel warf die Umweltorganisation vor, bei der Umsetzung der erst vor wenigen Wochen mit Bundeskanzler Schröder und Bundesumweltminister Trittin vereinbarten Eckpunkte zur steuerlichen Förderung des Dieselrußfilters weiter zu bremsen. Allein in Deutschland führt die Belastung mit Feinstaub zu mehr als 65.000 vorzeitigen Todesfällen.

Hinhaltetaktik auf allen politischen Ebenen?

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, angesichts der realen Lage sei die „Hinhaltetaktik auf allen politischen Ebenen“ nicht länger hinzunehmen. Resch: „Die Klagen der Betroffenen geschehen aus reiner Notwehr“. Es könne nicht sein, dass die Verantwortlichen in den Kommunen aus Angst vor der Wut der Autofahrer alle schnell greifenden Maßnahmen auf die lange Bank schöben, der Bundesfinanzminister die steuerliche Förderung im Sinne deutscher Autokonzerne verzögere, weil die die Filterentwicklung über Jahre penetrant verweigert hätten und die Länder von der Förderung nichts mehr wissen wollten, weil sie fürchteten, dass sie vom Dieselboom nicht mehr ganz so stark profitieren könnten, wie zuvor erhofft.

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Resch: „Nicht die Umweltschützer sind verantwortlich, wenn jetzt drastische Maßnahmen wie Verkehrssperrungen notwendig werden, sondern diejenigen, die jahrelang glaubten, sich aus der Verantwortung stehlen zu können“.

Nach Angaben der DUH sieht der Luftreinhalte- und Aktionsplan zur Verringerung der Feinstaubbelastung in der Berliner Innenstadt erst ab 2008 zusätzliche Maßnahmen vor. Er verzichte aber auf alles, was zur sofortigen Minderung der überhöhten Feinstaubbelastung an den Hauptverkehrsadern der Berliner Innenstadt geeignet sei.

„Planunabhängige Maßnahmen“ gefordert

„Der Luftreinhalte- und Aktionsplan für Berlin ist in seiner aktuellen Form völlig ungeeignet, die Gesundheit der Menschen in den kommenden Jahren vor Feinstaubgefahren zu schützen“, sagte Rechtsanwalt Fabian Löwenberg, der die Anwohner vor Gericht vertritt.

Deshalb sei das Land Berlin verpflichtet, auch so genannte „planunabhängige Maßnahmen“ zu ergreifen, um die Grenzwerte für Feinstäube einzuhalten und damit eine akute Gesundheitsgefährdung seiner Bürger zu verhindern. Es gehe darum, effektive und unmittelbar wirksame Maßnahmen zur gezielten Reduzierung von Feinstäuben zu ergreifen. Konkretes Ziel der Klage sei, das Land Berlin zur Ergreifung von planunabhängigen Maßnahmen zu zwingen. Die könnten zum Beispiel in Fahrverboten für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter bestehen. Oder der Senat könnte zur Aufstellung eines Aktionsplans verpflichtet werden, der diesen Namen verdient und konkrete Maßnahmen bereits im Jahre 2005 vorsieht.

(Deutsche Umwelthilfe, 22.03.2005 – DLO)

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