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Biotechnologie

Klonen: Nein mit Hintertürchen

Nationaler Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum reproduktiven und therapeutischen Klonen

Nach mehr als einjährigen intensiven Beratungen hat der Nationale Ethikrat am Montag seine Stellungnahme „Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken“ vorgelegt. In Bezug auf das Klonen von Menschen zu Fortpflanzungszwecken sprach sich der Ethikrat einmütig für ein weltweites Verbot und für eine Präzisierung der deutschen Rechtslage im Sinne eines strafrechtlichen Verbots aus.

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Im Hinblick auf das umstrittene Klonen von Embryonen zu Forschungszwecken war die Entscheidung dagegen weitaus weniger einhellig: Schon im Vorfeld waren drei unterschiedliche Positionen vertreten und diskutiert worden: Zum einen eine generelle Beibehaltung des Verbots des Forschungsklonens, zum anderen eine begrenzte Zulassung des Forschungsklonens oder aber ein Verbot des Forschungsklonens nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

Jetzt verständigte sich der Nationale Ethikrat auf die Empfehlung, das Klonen von Menschen zu Forschungszwecken in Deutschland „gegenwärtig“ nicht zuzulassen. Damit bleibt er zwar zunächst bei seiner Position gegen ein therapeutisches Klonen, lässt sich aber durch die zeitliche Befristung ein Hintertürchen für eine Umentscheidung offen. Für seine Empfehlung verzichtete der Ethikrat auf eine Abstimmung, stattdessen wurden die abweichenden Positionen ebenfalls benannt und von den sie jeweils tragenden Mitgliedern unterzeichnet.

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, begrüßte diese Entscheidung als einen „für den gegenwärtigen Stand der Forschung angemessenen Vorschlag“. Die Ministerin: „Es liegt in der Natur der Sache bei gesetzlichen Regelungen wissenschaftlicher Sachverhalte, dass diese Regelungen immer wieder im Lichte neuer naturwissenschaftlicher Entwicklungen überprüft werden müssen. Wir müssen hier die weitere wissenschaftliche Entwicklung aufmerksam beobachten und prüfen, inwieweit neue Erkenntnisse auch zu neuen Abwägungen und damit zu einem Anpassungsbedarf bestehender Regelungen führen können. Derzeit sehen wir indes keinen Änderungsbedarf der bestehenden Verbotsregelung des Embryonenschutzgesetzes.“

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Demgegenüber kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer, die Entscheidung als zu kurz gegriffen: „Die Empfehlung, das Verbot des Klonen zu Forschungszwecken nur für den „gegenwärtigen Zeitpunkt“ beizubehalten ist abzulehnen. Auch zu einem späteren Zeitpunkt wird sich nichts am ethischen Grundsatz ändern, dass zum Schutz des menschlichen Lebens und seiner Würde das geltende Klonverbot unverzichtbar ist.“

(Nationaler Ethikrat, BMBF, 14.09.2004 – NPO)

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