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Medizin

Grünes Licht für Gentests an Embryonen

Bundestag beschließt Gesetzentwurf zur Präimplantationsdiagnostik

Embryonen im 2- und 4-Zellen-Stadium © Minami Himemiya / CC BY-SA 3.0

Der Deutsche Bundestag hat gestern einen umstrittenen Gesetzentwurf zur Präimplantationsdiagnostik (PID) angenommen. Danach sind Gentests an Embryonen aus künstlicher Befruchtung in engen Grenzen erlaubt. 326 Abgeordnete stimmten für die Vorlage, 260 lehnten sie ab. Es gab acht Enthaltungen.

Als Präimplantationsdiagnostik bezeichnet man zellbiologische und molekulargenetische Analyseverfahren, die unter anderem eine Diagnose krankheitsrelevanter Mutationen oder Chromosomenanomalien ermöglichen. Sie soll Hinweise darauf liefern, ob ein durch Befruchtung im „Reagenzglas“ erzeugter Embryo in die Gebärmutter einen Frau eingepflanzt werden soll oder nicht.

PID in engen Grenzen erlaubt

Diese PID ist nun nach einer Entscheidung des Deutschen Bundestags zumindest eingeschränkt gestattet. „Die PID soll an zugelassenen Zentren solchen Paaren ermöglicht werden, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Die Bundesregierung soll Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regeln“, heißt es dazu auf der Webseite des Deutschen Bundestags.

Damit bleibt eine unbegrenzte Selektion von Embryonen anhand genetischer Merkmale, etwa die Auswahl von Embryonen, um die Geburt einer „Wunschtochter“ oder eines „Wunschsohnes“ – so genannte Designer-Babies – herbeizuführen, ausgeschlossen.

Thierse forderte Verbot der PID

Vor der Abstimmung hatte sich Wolfgang Thierse (SPD), Vizepräsident des Deutschen Bundestags, in einem Interview mit dem Fernsehsender PHOENIX noch für ein vollständiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen: „Wenn wir die PID erlauben, würden wir einen fundamentalen Paradigmenwechsel vornehmen: Wir würden die Selektion menschlichen Lebens erlauben. Ich halte das für nicht zulässig.“

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Ulrike Flach (FDP), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, setzte sich für die nun auch beschlossene Zulassung der PID in Sonderfällen ein. „Nach der derzeitigen Rechtslage werden Frauen in eine Abtreibung hinein getrieben. Das ist ein Leid, das nicht zumutbar ist. Durch die PID möchten wir das verhindern.“ Die These, dass durch die Zulassung der PID bald weitere Frühuntersuchungen erlaubt werden würden, wies Flach von sich. „Alle Erfahrungen in Nachbarländern zeigen, dass eine Zulassung nicht Tür und Tor öffnet. Es wird individuell entschieden. Designerbabies wird es nicht geben.“

Kritik aus Kirchenkreisen

Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck dagegen hat die Entscheidung des Bundestags zur Präimplantationsdiagnostik (PID) kritisiert. Es müsse nun darum gehen, klare Grenzen bei der Anwendung der PID festzulegen, sagte der Bischof von Essen der WAZ. Nach christlicher Überzeugung seien Embryonen der Anfang menschlichen Lebens. Deshalb sei die Auswahl von menschlichen Embryonen ein Verstoß gegen die personale Würde, die jedem Menschen zukomme. Overbeck: „Ich habe Verständnis dafür, dass Eltern sich ein gesundes Kind wünschen, aber ein Recht darauf kann es nicht geben.“

(Deutscher Bundestag/Phoenix/Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 08.07.2011 – DLO)

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