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Biotechnologie

EU: Umweltministerrat bestätigt Genmais-Verbot

Vorsorgeprinzip bei Zulassung von Genmais gilt auch weiterhin

Die Bundesregierung darf die Zulassung von bestimmten gentechnisch veränderten Maissorten auch weiterhin durch nationale Schutzmaßnahmen einschränken. Dies hat der Umweltministerrat der EU am 24. Juni 2005 in Luxemburg beschlossen. Er wies damit einen Vorschlag der Kommission zurück, mit dem Deutschland, Österreich und Luxemburg aufgefordert worden wären, die Genmaislinie Bt176 unbeschränkt freizugeben.

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Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte den Ratsbeschluss: „Wir haben berechtigten Grund zu der Annahme, dass Bt176 wegen vergleichsweise hoher Toxingehalte eine Gefahr für die Umwelt darstellt. Für mich war es von herausragender Bedeutung, dass ein gentechnisch veränderter Organismus mit erheblichen ökologischen Risiken in Deutschland weiterhin nicht zur Anwendung kommt. Es ist ein sehr großer Erfolg, dass dies heute gelungen ist! Der Rat hat unsere am Vorsorgeprinzip orientierte Politik bestätigt.“

In einem zweiten Ratsbeschluss ging es um die Zulassung der Maislinie MON863 zum Import als Futtermittel und für die industrielle Produktion. Hier folgte die Mehrheit des Rates dem Vorschlag der Kommission für die Zulassung. Allerdings wird die Entscheidung erst dann in Kraft treten, wenn auch über die Zulassung als Lebensmittel entschieden worden ist.

Deutschland stimmte bei dieser Entscheidung zwar für die Zulassung von MON863, gab jedoch zu Protokoll, dass die Bundesregierung weitere Untersuchungen zur Gesundheitsverträglichkeit dieser Maislinie für erforderlich hält. MON863 war in der Öffentlichkeit in die Kritik geraten, weil die Firma Monsanto eine völlig inakzeptable Geheimpolitik betrieb und vorliegende Untersuchungen nicht veröffentlichen wollte. Die Veröffentlichung war erst vor wenigen Tagen durch Gerichtsentscheid erzwungen worden. Belastbare Anhaltspunkte, die gegen eine Zulassung als Futtermittel und für die industrielle Produktion sprechen, wurden von den zuständigen Fachbehörden nicht identifiziert.

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(BMU, 27.06.2005 – DLO)

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