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Biotechnologie

Bundestag beschließt neues Gentechnikgesetz

NABU und BUND: Gentechnikfreie Landwirtschaft besser geschützt

Der deutsche Bundestag hat am Freitag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein neues Gentechnikgesetz in der Landwirtschaft beschlossen.

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Die Richtlinie regelt unter anderem die Einrichtung eines bundesweiten öffentlichen Registers über den Anbau genmanipulierter Pflanzen, schreibt Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz gentechnikfrei wirtschaftender Bauern vor und regelt die Haftung für Schäden durch die unkontrollierte Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund NABU haben Gesetz in einer ersten Stellungnahme grundsätzlich begrüßt. Die Umweltverbände zeigten sich insbesondere über die Einrichtung eines öffentlichen Bundesregisters erfreut, das künftig grundstücksgenau Auskunft über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen geben soll.

„Durch die Neufassung des Gesetzes konnten eine Blockade der unionsgeführten Länder im Bundesrat umgangen und wesentliche Punkte verbessert werden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

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Mehr Transparenz bei der Agro-Gentechnik?

„Das öffentliche Register ist ein geeignetes Instrument für mehr Transparenz bei der Agro-Gentechnik“, sagte die BUND-Vorsitzende Angelika Zahrnt. „Jetzt können Bauern, Imker, Anwohner und alle anderen Interessierten über das Internet erfahren, wo sich Felder mit gentechnisch veränderten Pflanzen befinden.“

Positiv bewerteten die Verbände auch, dass künftig die spezifischen Erkennungsmarker für gentechnisch veränderte Organismen im Register veröffentlicht würden. Die Marker seien die Grundlage, um die Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen in Landwirtschaft und Natur nachvollziehen zu können. Wenn sich herausstelle, dass sich eine Gentech-Pflanze unkontrolliert verbreite und ökologische Schäden verursache, müsse der Anbau umgehend gestoppt werden. Ökologisch sensible Gebiete würden durch eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zusätzlich geschützt.

BUND und NABU kritisierten jedoch das eingeschränkte Mitspracherecht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) bei der Zulassung und Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. Gerade beim kommerziellen Anbau genveränderter Pflanzen sei es wichtig, das Urteil einer naturschutzfachlichen Instanz einzuholen. Die Gefährdung von Natur und Landwirtschaft durch die Agro-Gentechnik erfordere zwingend die Mitsprache von Naturschutz-Experten.

De-facto-Ausstieg aus der Grünen Gentechnik?

Der Industrieverband Agrar dagegen zeigte sich besorgt püber das neue Gesetz und nannte es einen „De-facto-Ausstieg aus der Grünen Gentechnik“. „Die Produkte der Grünen Gentechnik werden trotzdem in unsere Supermärkte kommen. Nur werden unsere Landwirte davon nicht profitieren“, kritisiert Oskar Böttcher, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar in Frankfurt. Deutschland klinke sich aus einer Technologie aus, die wegen ihrer Vorteile inzwischen von sieben Millionen Landwirten weltweit auf fast 70 Millionen Hektar genutzt wird.

Für besonders fragwürdig hält Böttcher, dass die Blockade durch die Hintertür erfolgt, durch ein öffentliches Anbauregister und ausufernden Haftungsregelungen, die auf politisch definierten Risiken aufbauen. Auch die Signale für den Forschungsstandort seien besorgniserregend. „Deutsche Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen waren schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt maßgeblich an der Entwicklung der Grünen Gentechnik beteiligt. Es ist keine Motivation für junge Forscher, dass unser Land jetzt die Früchte dieser Arbeit zurückweist.“

(NABU/BUND/PTE/Industrieverbands Agrar, 21.06.2004 – DLO)

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