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Technik

Flugverspätung auf Dienstreisen

Wer bekommt die Entschädigung?

Nirgendwo kosten Flugverspätungen mehr Nerven als auf Dienstreisen. Termine müssen verschoben und Kunden und Geschäftspartner vertröstet werden. Auch wenn man selbst nichts für die Verspätung kann, wirft es doch immer ein negatives Bild auf einen selbst. Ist es jedoch die Schuld der Airline, den Flug nicht rechtzeitig durchführen zu können, gibt es auch für Geschäftsreisende Entschädigungen. Wer nicht die Zeit hat, sich selbst darum zu kümmern, der kann die Dienste von Spezialisten in Anspruch nehmen, die sich bestens mit solchen Fällen auskennen.

Finanzieller Ausgleich bei Verspätungen

Die Höhe der Entschädigungszahlung ist von zwei Faktoren abhängig: Dauer der Verspätung und Distanz zwischen Abflug- und Zielflughafen. Sobald sich ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet, kann gemäß EU-Fluggastrechteverordnung ein finanzieller Ausgleich eingefordert werden. Bei Distanzen bis 1.500 km gibt es 250 Euro. Zwischen 1.500 und 3.500 km steigt die Entschädigung auf 400 Euro. Dieser Betrag stellt zugleich das Maximum bei Flügen innerhalb der EU dar. Bei Strecken, die 3.500 km übersteigen und an einem Flughafen innerhalb der EU beginnen, muss die Airline 600 Euro bezahlen.

Es gibt jedoch Fälle, in denen die Fluggesellschaft nicht belangt werden kann. Liegen sogenannte außergewöhnliche Umstände vor, fällt die Entschädigung flach. Kann beispielsweise eine Maschine infolge starken Schneetreibens am Flughafen nicht rechtzeitig losfliegen, dann bleibt auch den Passagieren nichts anderes übrig, als zu warten. Kann das Flugzeug jedoch wegen eines Wartungsfehlers nicht rechtzeitig das Gate verlassen, hat sich die Airline dafür zu verantworten.

Verlorenes oder beschädigtes Gepäck

Ärgerlich ist es auch, wenn man selbst zwar am Zielort angekommen, das Gepäck aber auf Abwege geraten ist. Viele Geschäftsreisende versuchen dies von vornherein zu vermeiden, indem sie kein Gepäck aufgeben und stattdessen kompakte Trolleys verwenden, die sie gleich mit in die Kabine nehmen können. Gerade auf längeren Dienstreisen kommen Passagiere oftmals nicht umhin, Gepäck am Schalter aufzugeben. Wird es während der Reise beschädigt oder geht es verloren, winken Entschädigungszahlungen von bis zu 1.350 Euro.

Spezialisten beauftragen und Recht einfach durchsetzen lassen

Wenn sich die Fluggesellschaft weigern sollte, eine Entschädigung zu zahlen oder sie versuchen sollte, den Vorgang unnötig in die Länge zu ziehen, können auch gleich Experten damit beauftragt werden, die Ansprüche geltend machen. Unternehmen wie Flightright setzen gegen eine Provision die Rechte der Passagiere gegenüber Fluggesellschaften durch. Viele Geschäftsreisende haben schließlich noch Wichtigeres zu tun, als sich mit der Fluggesellschaft herumzuschlagen und dabei womöglich noch ein Kostenrisiko einzugehen.

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(, 31.05.2018 – )

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