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Medizintechnik

Ein zahnloser Tiger…

Die Biowaffenkonvention

Die Anwendung biologischer Kampfstoffe ist schon seit 1925, dem Abschluss der Genfer Konvention, verboten. Erweitert wurde dieses Verbot 1972 durch die Biowaffenkonvention, die „Biological and Toxin Weapons Convention“ (BTWC). In ihr heißt es wörtlich: „Jeder Staat, der dieser Konvention beitritt, verpflichtet sich, niemals und unter keinen Umständen mikrobiellle oder andere biologische Agenzien oder Toxine ungeachtet ihrer Herkunft oder Produktion in Mengen zu entwickeln, zu lagern, zu erwerben oder zu behalten, die keine Rechtfertigung für prophylaktische, protektive oder anderweitig friedliche Zwecke haben.“

In diesem umfassenden und eindeutigen Verbot gleich einer ganzen Waffenart ist die Konvention einzigartig. Sie ist nicht explizit auf Kriegseinsätze beschränkt sondern umfasst alle Mittel – unabhängig von der Situation – die gegen Menschen, Tiere, Pflanzen oder Materialien gerichtet sind. Die Konvention macht keinerlei Ausnahmen für bestimmte Anwendungen oder Erreger und auch der Gebrauch von biologischen Kampfmitteln durch Regierung oder die Polizei fallen unter den Bann.

Die Konvention trat 1975 in Kraft und wurde bislang von 144 Staaten ratifiziert. Darunter auch Russland, der Irak, China und Nordkorea – Staaten, die nachweislich oder höchstwahrscheinlich über ein florierendes B-Waffenprogramm verfügen…

Doch die scheinbar so eindeutige Konvention bietet auch völlig legal Raum für reichlich Schlupflöcher und Interpretationen: Verboten ist zwar die Entwicklung oder Produktion biologischer Mittel zu nicht-friedlichen Zwecken, nicht aber grundsätzlich der Umgang mit den Erregern oder Giften. Solange sich ein friedlicher Nutzen nachweisen lässt – oder, im umgekehrten Falle, keine eindeutige kriegerische Absicht, greift die Konvention nicht. So sind beispielsweise alle Arbeiten an Gegenmitteln oder Impfstoffen gegen mögliche Biokampfstoffe, die so genannten defensiven Forschungsprogramme, absolut legal, auch wenn dafür die gleichen potenziell gefährlichen Erreger und Substanzen verwendet werden.

Überwschungskamera der UNSCOM im IrakUnd wo die Grenze zwischen defensiven und offensiven, auf Kriegseinsatz hin ausgerichteten Programmen verläuft, könnte im Einzelfall nur eine strenge Kontrolle vor Ort klären – und genau die ist in der Konvention weder vorgesehen noch festgelegt. Nach Ansicht von Jan van Akeren, Mitbegründer des Sunshine-Projektes gegen Biowaffen, macht diese Tatsache die Biowaffenkonvention zu nicht viel mehr als einem „zahnlosen Tiger“.

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Unter anderem deshalb wurden in den letzten Jahren international mehrere Anläufe unternommen, die Konvention um ein Zusatzprotokoll zu ergänzen. Dieses soll eine Offenlegungspflicht und ein eindeutig geregeltes Überprüfungs- und Kontrollsystem festschreiben und damit effektivere Maßnahmen gegen geheime Offensivprogramme ermöglichen. Doch im Jahr 2001 lehnte die Bush-Administration das ganze Vorhaben komplett ab und sperrt sich seither beharrlich gegen jeden weiteren Versuch. Im November 2002 ging aus dem gleichen Grund die Überprüfungskonferenz zur Biowaffenkonvention ohne formelle Abschlusserklärung zu Ende. Fortschritte sind daher auf Bestreben der USA hin frühestens 2006 zu erwarten – wenn überhaupt.

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In den Schlagzeilen

Inhalt des Dossiers

Biowaffen
Wie groß ist die Gefahr?

Panikmache oder begründete Angst?
Die Wahrscheinlichkeit einer Bioterrorattacke

...und der Irak?
Saddam, Biowaffen und der Bioterror

Man nehme...
Was braucht ein Bioterrorist?

Januskopf Bioforschung
Mehr Kontrolle - aber wie?

Ein zahnloser Tiger...
Die Biowaffenkonvention

Was wäre wenn?
Das Problem der Erkennung...

Sind wir vorbereitet?
Das Problem der Zuständigkeiten und Strukturen

Totgesagte leben länger...
Renaissance der Pockenimpfung?

Killeragenzien von A bis C
Die Gefahrenkategorien der CDC

Von der Kuhseuche zum Kampfstoff
Anthrax (Bacillus anthracis)

Das tödlichste Gift der Welt
Botulinum Toxin (Gift von Clostridium botulinum)

Der Schwarze Tod kehrt wieder
Pest (Yersinia pestis)

Ausgestorben, aber nicht tot
Pocken (Variola)

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