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Energie

2050: Anteil Erneuerbarer Energien bei 50 Prozent?

Studie: Sonne, Wind und Biomassse mit enormem Potential

Deutschland kann bis zur Mitte des Jahrhunderts rund die Hälfte seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken und zugleich rund drei Viertel der gesamten Treibhausgasemissionen einsparen. Das ist das Ergebnis einer Studie, die im Auftrag des Bundesumweltministeriums in dreijähriger Arbeit vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Stuttgart, dem ifeu-Institut, Heidelberg, und dem Wuppertal-Institut erstellt wurde.

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„Selbst wenn wir einige Sparten der erneuerbaren Energien mit Rücksicht auf Natur und Landschaft nicht überall nutzen: Das Potenzial der erneuerbaren Energien in Deutschland ist insgesamt so gross, dass dieser Verzicht ehrgeizige Ausbauziele nicht gefährdet“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin heute bei der Vorstellung der Studie in Berlin.

Bereits auf mittlere Sicht, so die Wissenschaftler, lohnt es sich aus volkswirtschaftlicher Sicht, auf Energieeinsparung, die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu setzen. Denn die meisten erneuerbaren Energien werden in rund 20 Jahren kostengünstiger sein als konventionelle Energien. Voraussetzung sind allerdings ehrlichere Preise im Energiebereich. Heute müssen die neuen Anlagen der erneuerbaren Energien mit alten, betriebswirtschaftlich praktisch abgeschriebenen Altanlagen der fossilen und atomaren Energieerzeugung konkurrieren. Klimaschäden und Umweltrisiken, die gesellschaftlichen Folgekosten dieser Altanlagen finden hingegen keinen Eingang in die Preisbildung auf dem Strommarkt.

Erneuerbare-Energien-Gesetz Schritt in die richtige Richtung?

„Dieses Marktversagen ist die Hauptursache für die jetzt erforderlichen Vorleistungen zum Aufbau selbsttragender Märkte erneuerbarer Energien. Deshalb bestätigt diese Studie zugleich, dass wir mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und unseren Initiativen zu Forschung, Entwicklung und Markteinführung Erneuerbaren Energien auf dem richtigen Weg sind“, betonte Trittin.

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Eine Verzögerung der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz im Bundesrat würde besonders die Unternehmen im Bereich Biomasse in den östlichen Bundesländern treffen, so Trittin weiter. Aber auch so genannte „stromintensive Unternehmen“ hätten darunter zu leiden. Die Härtefallregelung zur Befreiung dieser Betriebe von dem durch die Förderung der erneuerbaren Energien anfallenden Kostenanteil der Stromkosten läuft am 1. Juli ersatzlos aus. Wenn das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz erst im Herbst in Kraft treten wuerde, wäre die dort vorgesehene Frist zur Beantragung der Stromkostenverminderung fuer das gesamte nächste Jahr bereits verstrichen.

(BMU, 13.05.2004 – DLO)

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