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Umwelt

Grünes Licht für Wasserratten

Neuer Badegewässerbericht der EU-Kommission vorgelegt

Baden erlaubt! © IMSI MasterClips

Die meisten Badegebiete der EU sind sauber und stellen keine Gefahr für Schwimmer und Planscher dar – zumindest was die Hygiene betrifft. Zu diesem Ergebnis ist der jetzt veröffentlichte jährliche Badegewässerbericht der EU-Kommission gekommen. Danach erfüllten 2007 an den Küsten 95 Prozent und an Flüssen und Seen 89 Prozent der Badegebiete die vorgeschriebenen Standards. Deutschland lag dabei im EU-Durchschnitt.

Im Report weisen die Bundesländer, die für die Kontrolle der Badegewässer in Deutschland verantwortlich sind, auf ein gewachsenes Interesse der Bevölkerung an Informationen über die Wasserqualität hin. Die Ergebnisse der Qualitätskontrolle werden bei uns wöchentlich bekannt gegeben, Badeverbote – wenn notwendig – innerhalb von 24 Stunden umgesetzt.

EU-Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte dazu: „Bei den Küstenbadegebieten ist eine leichte Verschlechterung zu beobachten, insgesamt bleibt die Qualität der Badegewässer in der Europäischen Union jedoch hoch. Ich möchte alle Mitgliedstaaten auffordern, sich für eine Konformität aller Badegebiete an Küsten und Binnengewässern mit den Vorgaben einzusetzen. Ich habe mit Freude festgestellt, dass weniger Badegebiete von den amtlichen Listen der geprüften Gebiete gestrichen und somit einer Kontrolle entzogen wurden.“

21.368 Badegebiete untersucht

Die Mitgliedstaaten müssen jedes Jahr einen Bericht über die Qualität der Badegebiete ihrer Küsten- und Binnengewässer erstellen. Badegebiete sind Gebiete, in denen das Baden ausdrücklich erlaubt ist, oder die traditionell von vielen Badenden genutzt werden und in denen das Baden nicht verboten ist. 2007 wurden insgesamt 21.368 Badegebiete untersucht. Dies ist ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Davon lagen etwa 14.551 an Küstengewässern und 6.797 an Binnengewässern.

Zur Feststellung der Qualität werden die Gewässer anhand einer Reihe physikalischer, chemischer und mikrobiologischer Parameter, für die in der Badegewässer-Richtlinie verbindliche Werte festgesetzt sind, analysiert. Die Mitgliedstaaten müssen diese Mindestwerte einhalten, können aber auch strengere Vorschriften und unverbindliche Leitwerte zugrunde legen.

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Leichte Verschlechterung bei den Küstengewässern

Insgesamt blieb die Anzahl der Badegebiete, die die Mindestqualitätsanforderungen erfüllen, im Jahr 2007 stabil. Bei den Küstengewässern ging der Prozentsatz der Gebiete, die den verbindlichen Werten entsprechen, um fast ein Prozent auf 95,2 Prozent (%) zurück. Der Anteil der Gebiete, in denen die strengeren, aber unverbindlichen Leitwerte der Richtlinie eingehalten werden, fiel von 88,4% im Jahr 2006 auf 86,1% – der zweite Rückgang in Folge.

Bei den Binnengewässern blieben die Ergebnisse dagegen stabil, so die EU-Kommission. Die verbindlichen Werte wurden 2007 in 88,7% der Gebiete (gegenüber 88,8% der Gebiete im Vorjahr) eingehalten. Die Anzahl der Gebiete, in denen die strengeren Leitwerte eingehalten wurden, ging von 63,9% im Vorjahr auf 62,7% im Jahr 2007 leicht zurück.

Weniger Streichungen

2007 haben die Mitgliedstaaten insgesamt 143 Badegebiete von den nationalen Listen der Standorte, die den Vorschriften der Richtlinie entsprechen, gestrichen. Dieser Rückgang der Streichungen um 44% ist ermutigend, die Kommission besteht jedoch darauf, dass die Mitgliedstaaten Verschmutzungsprobleme von Grund auf anpacken, anstatt Gebiete, die nicht den EU-Qualitätsnormen entsprechen, einfach von der Liste zu streichen. Im Jahr 2006 hat die Kommission deshalb gegen elf Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

(EU-Kommission, 03.06.2008 – DLO)

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