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Freitag, 10.02.2012
Weiter Streit um neues Gentechnikgesetz
Bundesrat verabschiedet Rechtsnovelle
Der Bundesrat hat am Freitag die Novelle des Gentechnikrechts verabschiedet. Produkte sollen danach nur dann als gentechnikfrei bezeichnet werden, wenn über den gesamten Herstellungsprozess keine Stoffe zum Einsatz kommen, die unter Zuhilfenahme gentechnischer Methoden hergestellt wurden. Die neue Verordnung legt aber auch Mindestabstände beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen fest.

Genmais
Genmais
© IMSI MasterClips
Darüber hinaus wird die Forschung in Deutschland durch vereinfachte Zulassungsverfahren gestärkt. Der Bundesrat bekannte sich mit seiner Zustimmung zur Wahlfreiheit der Verbraucher und Landwirte und unterstreicht die Notwendigkeit der wirksamen Koexistenz zwischen gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln.

Er bat die Bundesregierung aber, auf europäischer Ebene für eine Beschränkung der Ausnahmetatbestände für den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen einzutreten. Nur wenn für die Lebensmittelzusatzstoffe oder Tierarzneimittel keine gentechnikfreien Alternativen bestünden, solle deren Einsatz zulässig sein, so der Bundesrat.

Das Gentechnikgesetz sorge für Transparenz in Forschung und Anbau und für die Sicherheit der Verbraucher, sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan schon am 25. Januar 2008. Nun müsse ein öffentlicher Dialog über die Chancen der Grünen Gentechnik geführt werden.

Lückenhafter Schutz
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bemängelte in einer ersten Stellungnahme zum neuen Gentechnikgesetz vor allem den lückenhaften Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft vor einer Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen.

Besonders kritisch sieht der Umweltverband die Möglichkeit privater Absprachen zwischen Landwirten über einen Verzicht auf besondere Schutzmaßnahmen. Auf diese Weise werde unter anderem die im Gesetz enthaltene Pflicht zur Einhaltung von Mindestabständen zwischen Feldern mit und ohne Gentechnik ausgehebelt. Die im Bundesrat durchgesetzte Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ begrüßte der BUND hingegen. Der Verband kündigte an, verstärkt für den Zusammenschluss von Landwirten zu gentechnikfreien Regionen zu werben.

Viel Schatten und wenig Licht
Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Dies ist ein Tag mit viel Schatten für die deutschen Bauern und ein wenig Licht für die Verbraucher. Industrie und Forschung haben jene Erleichterungen zur Aussaat genveränderter Organismen bekommen, nach denen sie gerufen haben. Dies ist ein schwerer Affront gegen die gentechnikfreie Landwirtschaft. Und die Verbraucher bekommen mit der Kennzeichnung `ohne Gentechnik` endlich eine erkennbare Wahlmöglichkeit zwischen tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch und Eiern mit oder ohne Gentechnik.“

Wegen der künftig erleichterten Forschung und Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzen drohten Umwelt und Landwirtschaft jetzt große Nachteile. Der Anbau genveränderter Pflanzen werde vermutlich zunehmen, darauf deuteten die vorliegenden Anmeldungen zum Anbau von 4.300 Hektar Genmais Mon 810 im laufenden Jahr hin. Dies seien rund 2.000 Hektar mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin des BUND: „Jetzt wird entscheidend sein, ob sich das Kennzeichen „ohne Gentechnik“ durchsetzt. Die Gentechniklobby wird weiter alles versuchen, um den Unternehmen diese Kennzeichnung auszureden und den Verbrauchern zu suggerieren, das Label sei eine Mogelpackung. Dieses Vorhaben darf nicht aufgehen. Handel und Lebensmittelproduzenten müssen jetzt mitziehen und das neue Label breit anwenden.“

Kein Schutz von Schutzgebieten vor Gentechnik?
Eine neue ebenfalls am Freitag vom NABU vorgestellte Studie im Auftrag des Landesumweltamtes Brandenburg ergab zudem, dass der Anbau von gentechnisch verändertem Mais auch die Artenvielfalt in Schutzgebieten gefährden könnte - wenn kein ausreichender Sicherheitsabstand von den Anbauflächen zu ökologisch sensiblen Gebieten besteht.

Um die Eignung von Methoden zum Pollen-Monitoring zu untersuchen, hatte das Land Brandenburg im Sommer 2007 im und am Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch (Märkisch-Oderland) technische und „biologische“ (Bienenvölker) Pollensammler eingesetzt.

Die Ergebnisse zeigen: Pollen gelangten in großer Zahl selbst bei einer Entfernung von 100 Metern in das geschützte Gebiet. Vor diesem Hintergrund fordert der NABU einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Gen-Feldern, um Gefährdungen durch genmanipulierte Pflanzen in Schutzgebieten vorzubeugen. Ferner müsse der Anbau der Gentech-Maissorten mit Mon 810 so lange ausgesetzt werden, bis Risiken für Mensch und Natur ausgeschlossen werden können.

NABU fordert Nachbesserungen
„Es ist ein Skandal, dass das von der Bundesregierung verabschiedete Gentechnikgesetz den Schutz ökologisch sensibler Gebiete vollständig ausspart. Hier muss unverzüglich nachgebessert werden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Während Frankreich und einige andere europäische Länder den Anbau von Mon 810 verbieten, ist er in Deutschland zugelassen. Der Abstand von Gen-Äckern soll nach dem Willen der Bundesregierung lediglich 150 Meter zu konventionellen Anbauflächen, beziehungsweise 300 Meter zu Öko-Äckern betragen. Eine Brandenburger Initiative, 800 Meter Abstand zu Schutzgebieten vorzusehen, fand in den Ausschüssen des Bundesrates keine Mehrheit.
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