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Medizintechnik

In Deutschland wird zuviel geröntgt

Viele Untersuchungen unnötig

In Deutschland wird zu viel geröntgt – dieses Fazit zieht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anlässlich einer Auswertung von radiologischen Daten. Eine Ursache ist dabei die starke Zunahme der Computertomographie (CT). Die Behörde sowie Bundesumweltminister Sigmar Gabriel empfehlen die Nutzung eines Röntgenpasses.

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Das Bundesamt für Strahlenschutz wertete eine Statistik mit den Daten für den Zeitraum von 1996 bis 2004 aus. Dabei zeigte sich, dass allein 2004 rund 135 Millionen radiologische Untersuchungen in Deutschland vorgenommen wurden, das entspricht rund 1,6 Untersuchungen pro Einwohner. Die Werte ergeben zudem einen Anstieg der dosisintensiven Computertomographie um 65 Prozent. Zwar erscheint der Anteil der CT an der Gesamthäufigkeit aller Röntgenuntersuchungen mit sieben Prozent eher gering, doch weil bei jeder Untersuchung hohe Röntgendosen eingesetzt werden, schlägt sich dies in einer hohen Strahlenbelastung nieder: Die CT trägt mehr als die Hälfte der gesamten Strahlendosis durch röntgendiagnostische Maßnahmen in der Bevölkerung bei.

„Wir beobachten mit Sorge, dass für Untersuchungen mit dem Computertomographen, beispielsweise bei den so genannten Manager-Check-Ups, zunehmend geworben wird“, sagte Gabriel. Vor allem diese verstärkte Anwendung der dosisintensiven Computertomographie (CT) sei für die hohe durchschnittliche Strahlenbelastung in Deutschland verantwortlich. „Der Nutzen von Röntgendiagnostik muss deutlich größer als ihr Risiko sein. In der Röntgenverordnung ist daher festgelegt, dass jede einzelne Strahlenanwendung vorher ärztlich gerechtfertigt sein muss.“ Bei dem Manager-Check-up, der fälschlicherweise als Früherkennung oder Vorsorge ausgegeben wird, sei das nicht der Fall.

„Röntgenuntersuchungen gehören nicht in eine Vorsorgeuntersuchung. Sie sollen nur durchgeführt werden, wenn sie zu diagnostischen Aussagen führen, die Folgen für die Art der Behandlung haben“, erklärt BfS-Präsident Wolfram König. „Darüber hinaus ist stets zu überlegen, ob mit alternativen Verfahren ohne Anwendung von Röntgenstrahlen, zum Beispiel der Sonographie, Endoskopie oder der Magnetresonanztomographie, nicht gleichwertige oder sogar bessere diagnostische Informationen gewonnen werden können.“

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Sowohl König als auch Gabriel sehen in einem Röntgenpass einen Baustein zur Vermeidung medizinisch nicht gerechtfertigter Röntgenuntersuchungen. „Der beim Bundesamt für Strahlenschutz, aber auch in jeder Praxis erhältliche Ausweis kann unnötige Doppeluntersuchungen verhindern und schafft Vergleichsmöglichkeiten mit vorherigen Aufnahmen“, sagte König. Derzeit müsse der Röntgenpass nur auf Wunsch des Patienten vom Arzt ausgestellt werden. „Um so wichtiger ist es, Patienten immer wieder auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen“, sagte Gabriel.

(Bundesamt für Strahlenschutz, 13.07.2007 – NPO)

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