Die Badewasserqualität in den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union entsprach im letzten Jahr fast überall den Hygienevorschriften. Dies geht aus dem Bericht 2006 der EU-Kommission hervor. Der Report zeigt, dass an Küsten 96 Prozent (%) und an Flussufern und Seen 89 % der Strände die Anforderungen an die Wasserqualität erfüllten.
2006 wurden insgesamt 21.094 Badegewässer untersucht; dies ist ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Davon waren etwa 14.345 Küstengewässer und 6.749 Binnengewässer.
Die Zahl der Badegebiete, die von der amtlichen Liste gestrichen wurden, ist zwar im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen, die EU-Kommission hält diese Praxis aber weiterhin für bedenklich. Sie befürchtet, dass damit in einigen Fällen Umweltprobleme vertuscht und die Ergebnisse künstlich verbessert werden sollten, ohne dass das eigentliche Übel an der Wurzel gepackt wird. Deshalb hat sie gegen elf Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
„Es ist ermutigend, dass sich 2006 bei den Binnengewässern der Prozentsatz der Badegebiete, die die Vorschriften erfüllen, gegenüber den enttäuschenden Ergebnissen von 2005 wieder erhöht hat. Ich hoffe, dass sich dieser positive Trend fortsetzt und wir demnächst bei Binnengewässern dieselben Werte vorweisen können wie bei Küstengebieten. Trotz dieser ermutigenden Ergebnisse bin ich allerdings sehr besorgt darüber, dass so viele Badegebiete von der amtlichen Liste gestrichen wurden. Es reicht nicht, Gebiete wegen Verschmutzung einfach von der Liste zu nehmen. Die Mitgliedstaaten müssen Pläne erarbeiten, um diese Verschmutzungen zu beseitigen.“, erklärte hierzu h EU-Umweltkommissar Stavros Dimas.
Nachholbedarf bei Binnengewässern
Bei den Küstengewässern ist der Prozentsatz der Gebiete, die den verbindlichen Werten entsprechen, mit 96,1 % unverändert. Die Ergebnisse zeigen, dass bei den Binnengewässern die Verschlechterung von 2005 teilweise wieder wettgemacht wurde. Die verbindlichen Werte wurden 2006 in 88,6 % der Gebiete gegenüber 85,7 % im Vorjahr eingehalten.
Die Gebiete, in denen die strengeren Leitwerte eingehalten wurden, stiegen 2006 laut dem Report mit 63,8 % gegenüber 63,1 % im Vorjahr leicht an. 2006 haben die Mitgliedstaaten 88 Küstengebiete und 166 Badegebiete von Binnengewässern von den nationalen Listen der Standorte, die den Vorschriften der Richtlinie entsprechen, gestrichen.
Bessere Wasserqualität in den alten Mitgliedstaaten
Der Prozentsatz der Badegebiete, die den Vorschriften entsprechen, ist in den alten Mitgliedstaaten weiterhin höher als in den neuen, so der Bericht weiter. 2006 ging dieser Prozentsatz in den alten Mitgliedstaaten allerdings leicht zurück, während er in den neuen Mitgliedstaaten um etwa 25 % Prozentpunkte zunahm. Zwei Jahre nach dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur EU beträgt der Anteil der Gebiete, in denen die verbindlichen Werte eingehalten werden, bei Küstengewässern 94,9 % und bei Binnengewässern 81,2 % (gegenüber 96,2 % bzw. 90,0 % in den alten Mitgliedstaaten).
Die Mitgliedstaaten müssen jedes Jahr einen Bericht über die Qualität der Badegebiete ihrer Küsten- und Binnengewässer erstellen. Badegewässer sind Gebiete, in denen das Baden ausdrücklich erlaubt ist, oder die traditionell von vielen Badenden genutzt werden und in denen das Baden nicht verboten ist. Zur Feststellung der Qualität werden die Gewässer anhand einer Reihe physikalischer, chemischer und mikrobiologischer Parameter, für die in der Badegewässer-Richtlinie verbindliche Werte festgesetzt sind, analysiert.
Am 6. April letzten Jahres hatte die EU-Kommission Deutschland eine erste schriftliche Mahnung geschickt, da bestimmte Badegebiete nicht mehr in ihren amtlichen Listen aufgeführt waren und somit die EU-Vorschriften umgangen wurden. Die Streichung von Badegebieten von den amtlichen Listen muss ordnungsgemäß begründet werden, da diese Maßnahme keine Reaktion auf Verschmutzung darstellen darf. Deutschland hat bereits mit einer Erklärung für die Streichung der bereits ausgewiesenen Badegebiete geantwortet. Diese wird derzeit von der EU-Kommission geprüft.
(EU-Kommission, 01.06.2007 – DLO)