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Lebensmittel

Akut giftig: Trauben und Salat

Erneut giftige Perstizide in Obst nachgewiesen

Bereits eine Portion Weintrauben kann die Gesundheit akut gefährden. Das zeigen die jüngsten Untersuchungen von Obst und Gemüse durch die Umweltorganisation Greenpeace. In den 576 Obst- und Gemüseproben aus dem Angebot der führenden deutschen und österreichischen Supermärkte haben die Tester erneut extreme Belastungen mit akut giftigen Pestiziden gefunden. Für Kinder bestehe schon beim einmaligem Verzehr dieser Lebensmittel die Gefahr von unmittelbaren Gesundheitsschäden.

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Insgesamt überschreiten zwei Prozent (12 Proben) die sogenannte Akute Referenzdosis (ARfD). Die Akute Referenzdosis (ARfD) wird vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt. Sie beschreibt die Menge einer Substanz, die mit einer Mahlzeit oder innerhalb eines Tages aufgenommen werden kann, ohne ein gesundheitliches Risiko für den Konsumenten darzustellen. Bereits bei einmaliger Überschreitung dieses Grenzwertes besteht die Gefahr von Gesundheitsschäden.

Bei Tafeltrauben aus konventionellem Anbau liegen sogar 7 von 80 Proben über diesem Alarm-Wert. Betroffen ist auch Kopfsalat. Nach einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) von November 2005 ist „die Überschreitung der ARfD ein konkretes Indiz für eine mögliche Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit. … eine Überschreitung der ARfD ist aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht akzeptabel.“

Isst ein zwölf Kilogramm schweres Kind nur zehn einzelne Beeren dieser stark belasteten Trauben, kann dies schon seine Gesundheit schädigen, so der Greenpeace-Chemieexperte Manfred Krautter. Verbraucher sollten daher unbedingt auf rückstandsarme Ware achten. Die beste Wahl sind Bio-Lebensmittel, die in der Regel nicht belastet sind, erklärt Krautter.

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Kritik übte die Umweltorganisation am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Denn offenbar habe das zuständige Bundesamt die zulässigen Höchstmengen fehlerhaft festgelegt. Dadurch bedeutet eine Überschreitung der ARfD-Werte nicht, dass der Wert automatisch über der in Deutschland geltenden Pestizid-Höchstmenge liegt. Der Bericht zur aktuellen Untersuchung führt insgesamt 60 solcher unsicheren Höchstmengen auf. Als besonders besorgniserregend werten die Tester: Trotz akuter Gesundheitsgefährdung wurde die gesetzliche Höchstmenge nur in einem Fall überschritten.

(Greenpeace, 15.01.2007 – NPO)

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