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Energie

SPIEGEL Windenergie-Titel reine „Luftnummer“?

Heftige Kritik an Titelgeschichte des Magazins

Die aktuelle Titelstory „Der Windmühlenwahn“ im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL stößt auf deutliche Kritik von Seiten der Wirtschaft. Der Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE) Peter Ahmels äußerte sein Entsetzen über die dünne Faktenlage und warf dem Blatt Einseitigkeit in der Berichterstattung vor:

„Der Artikel ist eine Luftnummer, einseitig und undifferenziert. Die aufgereihten Argumente sind nicht nur längst bekannt, sondern auch schon mehrfach widerlegt worden“, so Ahmels. Zudem würden Fakten, die für die Windkraft sprechen, einfach unter dem Teppich gekehrt und somit ein Zerrbild gezeichnet, dass in keinster Weise der Realität entspreche.

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Der SPIEGEL berichte beispielsweise aus einem im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium erstellten und bisher unter Verschluss gehaltenen Gutachten, dass das Energiewirtschaftliche Institut der Uni Köln (EWI), das Institut für Energetik & Umwelt (IE) und das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) unter dem Titel „Gesamtwirtschaftliche sektorale und ökologische Auswirkungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG)“ zusammengetragen haben. Der SPIEGEL schreibt zum Ergebnis der Gutachter unter anderem: „So würde die angestrebte Verdoppelung des EEG-Anteils die Strompreise stark verteuern.“

Tatsächlich komme, so Ahmels, das Gutachten zu einer ganz anderen Schlussfolgerung: Danach bleiben die von den Stromkunden aufzubringenden Kosten für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) auch bei weiterem Ausbau der Erneuerbaren Energien (EEG) gegenüber dem jetzigen Stand praktisch konstant. Sie wachsen nicht weiter wie der SPIEGEL behauptet. Zusätzliche Kosten für Netzausbau und Regelenergie (=Ausgleichsenergie) sind gegenüber den Vergütungen des EEG von untergeordneter Bedeutung. Wörtlich heißt es im Gutachten auf Seite 73:

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„Trotz einer Erhöhung der eingespeisten EEG-Menge um mehr als 15 TWh (Milliarden Kilowattstunden) von 2004 bis 2010 erhöhen sich die Zusatzbelastungen auch unter Berücksichtigung von Ausgleichsenergie nur geringfügig, da durch eine Erhöhung der Strompreise auf dem Wettbewerbsmarkt bei gleichzeitiger Absenkung der durchschnittlichen EEG-Einspeisevergütung (real in Preisen von 2003) die Mengenerhöhung kompensiert wird.“

Des weiteren erwecke der SPIEGEL mit seiner Berichterstattung den Eindruck, dass Kommunen nicht selbst bestimmen könnten, wo sie Windkraftanlagen in ihrem Umkreis wünschen. Tatsache sei jedoch, dass gerade die Vorschriften des Baugesetzbuches den Kommunen explizit das Recht geben zu entscheiden, wo es Ausschluss- und Vorranggebiete für Windenergie geben soll.

Falsch sei auch, dass „der Staat auch mit massiven

Steueranreizen für Besserverdienende das Errichten von Windrädern“ unterstütze, wie der SPIEGEL behauptet. Es gebe keine besonderen steuerrechtlichen Vorteile für die Investoren von Windkraftanlagen.

(Ots, Bundesverband Windenergie (BWE), 29.03.2004 – NPO)

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