Anzeige
Biotechnologie

Bundespatentamt widerruft Stammzell-Patent

Klage gegen Patent des Stammzellforscher Oliver Brüstle stattgegeben

Der Streit um Stammzellen-Patente hat jetzt einen Präzendenzfall: Das Bundespatentamt in München hat nach einer Klage der Umweltorganisation Greenpeace jetzt erstmals wesentliche Teile eines zuvor erteilten Patents widerrufen. Betroffen ist ein 1999 erteiltes Patent (DE 19756864) des Bonner Stammzellforschers Professor Oliver Brüstle für ein Zellkulturverfahren zur Gewinnung neuronaler Stammzellen aus menschlichen Embryonen.

{1l}

Nach dem Urteil des Bundespatentgerichtes werden dem Stammzellforscher Brüstle nur noch Patente auf Stammzellen erlaubt, für die Embryonen weder geklont noch zerstört werden müssen. Damit folgt das Deutsche Patentgericht einer Entscheidung des Europäischen Patentamtes aus dem Jahre 2002, als ein Patent der Universität Edinburgh zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen zurückgewiesen wurde. Das Patentamt begründete ihre Entscheidung mit dem Hinweis, dass in Deutschland erteilte Patente keinen kommerziellen Anreiz zur Zerstörung menschlicher Embryonen bieten dürfen.

Ärzte und Umweltschützer fordern strengere Richtlinien

Greenpeace, aber auch die Ärzteorganisation Marburger Bund begrüßten die Entscheidung des Patentamts: "Der menschliche Körper ist keine Ware, die patentiert werden kann", sagt Patentexperte Dr. Christoph Then von Greenpeace. "Das Bundespatengericht hat deutlich gemacht, dass menschliches Leben nicht kommerziell verwertet werden darf. Ethische Grenzen müssen den finanziellen Interessen der Patentanmelder übergeordnet werden."

Stammzellforscher „irritiert“

Wenig begeistert zeigte sich allerdings der betroffene Stammzellforscher: "Für mich ist die Haltung des Bundespatentgerichts enttäuschend und nicht nachvollziehbar", so Brüstle, gegen den Greenpeace persönlich Klage erhoben hatte. Die Entscheidung des Gerichts ignoriert laut Brüstle das Stammzellgesetz und die damit verbundenen ethischen Abwägungen des Gesetzgebers, wonach die Entwicklung von Therapieverfahren auf Grundlage humaner embryonaler Stammzellen explizit ermöglicht wurde.

Anzeige

Der Prorektor für Forschung der Universität Bonn, Professor Dr. Max P. Baur, nannte die Entscheidung des Gerichts "irritierend": "Die Universitäten sind heute mehr denn je gehalten, Erfindungen, die aus ihren Forschungsergebnissen hervorgehen, zu schützen und zu verwerten." Professor Brüstle ergänzt: "Auf der einen Seite erhalten wir Wissenschaftler vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und anderen Forschungsförderquellen finanzielle Unterstützung für die Patentierung; auf der anderen Seite wird das so generierte geistige Eigentum am Ende zerstört."

Das könne dazu führen, dass von deutschen Wissenschaftlern gemachte Erfindungen von ausländischen Unternehmen aufgegriffen und hierzulande ohne Entschädigung des Erfinders verwertet werden können – ein Schlag ins Gesicht derjenigen deutschen Wissenschaftler, die versuchen, ihre Forschungsergebnisse auf dem Stammzellsektor in Anwendungen zu überführen.

Streit geht weiter

Mit der Entscheidung des Bundespatentgerichtes ist die Diskussion um die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen jedoch nicht beendet. Das Europäische Patentamt in München prüft gegenwärtig in Musterverfahren noch einmal die Zulässigkeit derartiger Ansprüche. Und auch die gestrige Entscheidung des Bundespatentgerichtes kann noch einmal angefochten werden.

(Greenpeace, Universität Bonn, 06.12.2006 – NPO)

Teilen:
Anzeige

In den Schlagzeilen

News des Tages

Diaschauen zum Thema

keine Diaschauen verknüpft

Dossiers zum Thema

Bücher zum Thema

Wissen Hoch 12 - von Harald Frater und Christina Beck

Die Menschen Macher - Sehnsucht nach Unsterblichkeit von Hans-Günter Gassen und Sabine Minol

Dolly - Der Aufbruch ins biotechnische Zeitalter von Colin Tudge, Ian Wilmut & Keith Campbell

Top-Clicks der Woche