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Zoologie

Vogelgrippe-Impfstoffe zugelassen

EU will Schutz von Geflügel während des Vogelzugs sicherstellen

Die Europäische Kommission hat zwei Impfstoffe gegen die Vogelgrippe für die Europäische Gemeinschaft zugelassen. Damit soll sichergestellt werden, dass wirksame Geflügel-Impfstoffe für alle EU-Staaten während der Herbst- und Wintermonate zur Verfügung stehen. Zurzeit sind keine Fälle von Vogelgrippe bei Haustieren oder in wilden Beständen in der EU bekannt, doch wird sich das Risiko in den nächsten Wochen mit Beginn des herbstlichen Vogelflugs erhöhen.

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Eine wirksame Bekämpfung der Vogelgrippe ist nicht nur für die Gesundheit von Tieren wichtig, sondern auch um die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer beim Menschen eine Pandemie auslösenden Virusform zu verringern. Beide jetzt zugelassenen Impfstoffe senken die Sterblichkeit der geimpften Hühner und die Ausscheidung des Virus. Bei beiden Impfstoffen, Nobilis Influenza H5N2 und Poulvac FluFend H5N3 RG, handelt es sich um Impfstoffe mit inaktiven Vogelgrippeviren, die als Injektion verabreicht werden. Mit Nobilis Influenza H5N2 ist die Behandlung von Hühnern, mit Poulvac FluFend H5N3 RG die Behandlung von Hühnern und Pekingenten möglich.

EU-Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, zuständig für Unternehmen und Industrie, erläuterte: „Ich bin erfreut, dass die pharmazeutische Industrie der EU in der Lage ist, Impfstoffe in so kurzer Zeit zu entwickeln und damit auf dringenden Bedarf so schnell zu reagieren.“

Die Impfstoffe können nur von den zuständigen Verwaltungen der Mitgliedstaaten im Rahmen von Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung und nach Maßgabe der EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Vogelgrippe eingesetzt werden. Die EU-Kommission hat bereits Italien, Frankreich, die Niederlande und vor kurzem Deutschland berechtigt, Impfungen gegen die Vogelgrippe durchzuführen.

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Hintergrund ist eine Empfehlung des Ausschusses für Tierarzneimittel (CVMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA), Impfstoffe in Ausnahmefällen mit spezifischen Auflagen zu genehmigen. Danach ist der Nutzen einer sofortigen Genehmigung angesichts des nahenden Herbstes und Winters mit hohem Risiko für das Auftreten des Vogelgrippevirus größer, als die potenzielle Gefahr.

(EU-Kommission, 12.09.2006 – NPO)

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