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Lebensmittel

Nach Gammelfleisch jetzt Gammelpilze

Verwesungs-und Schimmelgifte in einem Großteil der Proben

Pfifferlinge © MIT

Eine Vielzahl derzeit im Handel angebotener Speisepilze sind für den Verzehr nicht geeignet und können sogar Lebensmittelvergiftungen auslösen. Das hat ein vom Wirtschaftsmagazin des Bayerischen Fernsehens „Profile“ initiiierter Test durch Professor Reinhard Agerer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Mykologie ergeben.

Das Ergebnis: Über 50 Prozent der Proben von Pfifferlingen, Seitlingen und Champignons, die für einen Test in einer Stichprobe bei Münchner Lebensmitteldiscountern erworben wurden,sollte man "dem Verbraucher nicht anbieten", so Agerer, zum Teil seien sie sogar "hochgradig gefährlich".

Maximal drei Tage haltbar

Frische Speisepilze sind nur zwischen einem und drei Tagen haltbar. Danach setzt ein Abbauprozess ein, vergleichbar dem Prozess verderbenden Fleisches. Pilze sind Fleisch ähnlicher als etwa Obst und Gemüse. Deshalb, so der Toxikologe Prof. Thomas Zilker vom Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München, "muss man sich das ein bisschen wie eine Verwesung vorstellen und dann ist das natürlich ungenießbar und im schlimmsten Fall kann das auch giftig sein." Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einer so genannten unechten Pilzvergiftung.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit(LGL) machte in einer Veröffentlichung vom Juli dieses Jahres die langen Transportwege der oft aus Polen, Rumänien oder Russland importierten Speisepilze für faulige, matschige Pilze verantwortlich. Bei einer Untersuchung von Pfifferlingsproben des LGL waren dort 57 Prozent beanstandet worden.

Keine Pflicht zu Mindesthaltbarkeitsdatum

Da die Verordnung über die Kennzeichnung für Lebensmittel Pilze in einer fälschlicherweise angenommenen Analogie zu Obst und Gemüse von einer Mindesthaltbarkeitsangabe befreit, hat der Verbraucher keinerlei Anhaltspunkte dafür, ob die abgepackten Speisepilze, die er kauft, genießbar und damit ungiftig seien. Auch in gekochtem Zustand verliert ein verdorbener Speisepilz genauso wie Gammelfleisch einmal eingelagerte Giftstoffe nicht.

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Agerer wies sowohl das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Jahr 2004, als auch das Bayerische Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Jahr 2005 vergeblich auf diese gesundheitsgefährdenden Sicherheitslücken im deutschen Verbraucherrecht hin, bisher ohne Reaktion. Das Bayerische Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz verwies auf Anfrage von "Profile" auf die geltende Rechtslage. Demnach würden in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (Bundesrecht) Pilze wie Frischobst und Gemüse behandelt, unterlägen also nicht einer Kennzeichnungspflicht bezüglich Mindesthaltbarkeitsdatum, Pflückdatum oder Packdatum.

Um die Gesundheit der Verbraucher nicht zu gefährden, fordert der Mykologe Agerer hingegen die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums auf den Fertigpackungen: "Uns ärgert das ganz gewaltig" (…) manche Leute spielen mit der Gesundheit der Bevölkerung".

(BR Bayerischer Rundfunk, 12.09.2006 – NPO)

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