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Umwelt

Weniger Gift in Elektro- und Elektronikgeräten

Blei und Quecksilber seit 01.Juli verboten

Seit dem 1. Juli 2006 müssen in der Europäischen Union angebotene Elektro- und Elektronikgeräte frei von bestimmten Schwermetallen und Flammenschutzmitteln sein. Diese wurden verboten, weil sie beim Recycling die Gesundheit der hiermit beschäftigten Arbeitskräfte direkt gefährden oder weil bei der Entsorgung der Geräte in Müllverbrennungsanlagen oder auf Abfalldeponien diese gefährlichen Stoffe in die Umwelt gelangen können. Die Gerätehersteller hatten mehr als drei Jahre Zeit, um sich auf das Inkrafttreten des Beschlusses vorzubereiten.

„Dieses Verbot bringt einen doppelten Nutzen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt“, sagte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas. „Dadurch, dass bei zahlreichen Elektro- und Elektronikgeräten auf diese gefährlichen Stoffe verzichtet wird, entfällt nicht nur die davon ausgehende unmittelbare Gefahr. Wir werden dann auch in der Lage sein, Altgeräte in einem wesentlich größeren Umfang zu recyceln, denn die Verwertungstätigkeit wird sicherer und zugleich weniger kostenaufwändig.“ Dimas begrüßte ausdrücklich, dass auch China angedeutet hatte, dem Beispiel Europas nacheifern zu wollen.

Bei den künftig verbotenen sechs gefährlichen Stoffen handelt es sich um die Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom sowie um zwei Gruppen von bromhaltigen Flammschutzmitteln, die polybromierten Biphenyle (PBB) und die polybromierten Diphenylether (PBDE).

Alle diese Stoffe haben schwer wiegende negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Blei und Quecksilber schädigen das Gehirn und das Nervensystem und reichern sich in lebenden Organismen und in der Umwelt an. Bromhaltige Flammschutzmittel können die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit mindern und die Entstehung von Tumoren hervorrufen.

Das Verbot bildet die Kernmaßnahme einer Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, der so genannten RoHS-Richtlinie, die vom Rat und vom Europäischen Parlament im Jahr 2003 als Ergänzung zu der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte verabschiedet wurde. Die RoHS-Richtlinie umfasst potenziell Tausende von Einzelgeräten, die mit Elektrizität betrieben werden, so zum Beispiel Haushaltsgeräte, IT- und Telekommunikationsgeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Lampen, Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte.

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Alle Mitgliedstaaten haben die RoHS-Richtlinie in ihr nationales Recht umgesetzt. Ferner ist die Industrie seit langem aktiv in die praktische Durchführung der Vorschriften einbezogen, wobei zahlreiche Unternehmen bereits in den 90er Jahren begonnen haben, die gefährlichen Stoffe, deren Verbot geplant war, nicht mehr zu verwenden. Neben den Herstellern und Lieferanten in aller Welt zeigten auch viele Behörden in Drittländern ein ausgeprägtes Interesse an der RoHS-Richtlinie. Zusätzlich zu den Plänen Chinas, sich an die EU-Vorschriften anzupassen, gibt es Anhaltspunkte dafür, dass auch Japan und Südkorea diesem Beispiel folgen könnten.

(EU-Kommission, 03.07.2006 – NPO)

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