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Ernährung

Mehr Acrylamid in Kartoffelchips

Eine Drittel Packung reicht für Tageshöchstdosis

Wer sich zu einem WM-Spiel Kartoffelchips schmecken lässt, lebt möglicherweise gefährlich: Denn die beliebten Snacks sind jetzt noch stärker mit Acrylamid belastet als im Vorjahr, wie ein neuer Test der Verbraucherorganisation foodwatch ergab.

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foodwatch testet seit Frühjahr 2003 regelmäßig Kartoffelchips und Weihnachtsgebäck auf Acrylamid. Das Ergebnis des neuen Tests: Acht der 13 auch in 2005 untersuchten Produkte weisen in diesem Jahr höhere Werte auf. Insgesamt schnitten bei den diesjährigen foodwatch-Tests so genannte Stapelchips besonders schlecht ab. Die Sorte "Paprika" der Marke "Pringles" enthielt rund zehnmal soviel Acrylamid wie der Testsieger, ein Lightprodukt der Biomarke Tra'fo.

Krebserregend und nervenschädigend

Acrylamid entsteht bei Bräunungsreaktionen, wenn stärkehaltige Lebensmittel gebraten, gebacken, frittiert oder geröstet werden. Im Tierversuch löst sie Krebs aus und wirkt schädigend auf Nerven sowie Erbgut. Die für die Bewertung von Gesundheitsrisiken zuständige Bundesbehörde, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), fordert den Acrylamidgehalt in Lebensmitteln "so weit und so schnell wie möglich" abzusenken.

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollte die tägliche Belastung mit Acrylamid ein Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht nicht überschreiten. Für eine 60 Kilogramm schwere Person hieße das bezogen auf die foodwatch-Testergebnisse: Gerade mal ein knappes Drittel dürfte sie von einer Packung "Pringles Paprika" Stapelchips essen um die Tageshöchstdosis nicht zu überschreiten.

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"Den Behörden und Herstellern ist der Acrylamidgehalt der meisten Lebensmittel bekannt. Doch ohne Informationspflicht geben sie diese nicht bekannt und gefährden so unnötigerweise die Gesundheit der Verbraucher", sagt Barbara Hohl von foodwatch. Damit kritisiert die Verbraucherorganisation das geplante Verbraucherinformationsgesetz (VIG) der Bundesregierung, das weder eine Auskunftspflicht noch eine Produktkennzeichnung für Risikosubstanzen wie Acrylamid vorsieht.

foodwatch fordert seit langem eine verpflichtende Kennzeichnung von Acrylamid auf Lebensmitteln und eine Veröffentlichung von Testergebnissen mit Nennung der Produktnamen. "Die Bundesregierung muss ihrer Pflicht zum vorsorgenden Verbraucherschutz nachkommen", fordert Barbara Hohl, Sprecherin von foodwatch und Diplombiologin.

Das neue Verbraucherinformationsgesetz, das gegenwärtig im Bundestag beraten wird und nächste Woche verabschiedet werden soll, schöpfe die dafür notwendigen Instrumente nicht aus. foodwatch fordert, dass die Offenlegung von Behördenwissen vor Geheimhaltung geht und dass Lebensmittelhersteller und Handel verpflichtet werden, den Verbrauchern Produktauskünfte zu geben. Der Bundestag habe jetzt noch die Chance, am vorliegenden Gesetzentwurf Änderungen vorzunehmen und ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz zu verabschieden.

(foodwatch, 20.06.2006 – NPO)

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