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Umwelt

Grünes Licht für deutsche Badegewässer

EU-Bericht: Wasserqualität weiterhin gut

Die Badewasserqualität an deutschen Flüssen, Seen und Küsten ist weiterhin gut. Dies ist das Ergebnis eines jährlichen Berichts, den die Europäische Kommission jetzt vorgestellt hat. Er beruht auf Messungen im Sommer 2005, stellt jedoch einen guten Anhaltspunkt auch für die diesjährige Gewässergüte dar. Die Studie könnte sich gerade zu Beginn der Urlaubssaison zu einer wichtigen Entscheidungshilfe für Deutschland-Touristen entwickeln.

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EU-Umweltkommissar Stavros Dimas machte allerdings auf unterschiedliche Trends aufmerksam: „Es ist ermutigend, dass das Wasser an weit über 95 Prozent der Meeresstrände in Europa weiterhin sauber genug zum Baden ist. Gleichzeitig macht mir die sich verschlechternde Einhaltung der Standards an Binnengewässern Sorge. Ich fordere die zuständigen Behörden auf, ihre Anstrengungen zur Überwachung und Sauberhaltung von Badegewässern zu verstärken.“

Auch in Deutschland hat sich die Qualität der Badegewässer am Meer nochmals leicht verbessert. Nur an zwei Stränden an der Ostsee genügte das Wasser nicht den bindenden EU-Mindest-Standards.

Binnengewässer weniger sauber

An Binnengewässern ist dagegen eine leichte Abnahme der durchschnittlichen Wassergüte zu verzeichnen. Dennoch werden an 94 Prozent der Badestellen in Deutschland die bindenden EU-Standards und an 82 Prozent auch die strengeren Richtwerte eingehalten. Obwohl auch die meisten Binnengewässer eine gegenüber dem Vorjahr relativ konstante Qualität aufweisen kommt es doch an manchen Stellen zu Veränderungen. Badegästen ist nach Angaben der EU deshalb zu empfehlen, sich unmittelbar vor Ort über die aktuellen Messwerte zu informieren.

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In den Badegewässerbericht der Kommission gehen allerdings nur solche Badegewässer ein, die von den Mitgliedstaaten gemeldet werden. Erstaunlicherweise hat Deutschland seit 1990 über 40 Prozent der früher gemeldeten Gewässer ohne weitere Erklärung aus seinen Meldungen gestrichen. Als Hüterin des Gemeinschaftsrechts hat die Kommission die Bundesregierung deshalb am 6. April 2006 aufgefordert, dazu bis spätestens 10. Juni 2006 Stellung zu nehmen.

(EU-Kommission, 12.06.2006 – DLO)

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