Wegen des nach Ansicht von Greenpeace völlig unzureichenden Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichem Feinstaub hat die Umweltorganisation gestern am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Beschwerde gegen die Bundesregierung eingelegt. Die Regierung habe weder den Anteil des Dieselrußes am Feinstaub gesenkt, noch die EU-Richtlinie zum Schutz der Menschen vor Feinstaub ausreichend umgesetzt, so der Vorwurf von Greenpeace.
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"Die Bundesregierung und der Bundesrat nehmen seit Jahren tatenlos hin, dass tausende Menschen frühzeitig an Dieselkrebs oder anderen Feinstaub-Krankheiten sterben", kommentierte Günter Hubmann, Verkehrsexperte von Greenpeace. "Offensichtlich scheut die Regierung die Konfrontation mit den Autoherstellern. Diese würden keine steuerliche Benachteiligung ihrer Dieselautos ohne Filter hinnehmen. Auch das Kompetenzgerangel mit den Ländern scheint die Bundesregierung nicht lösen zu wollen. Nun muss das Gericht dafür sorgen, dass die Menschen geschützt werden."
Die Bundesregierung hat laut Greenpeace bis heute keine der geplanten Maßnahmen umgesetzt, die die Belastung mit Dieselruß verringern. Dieser macht immerhin 15 bis 25 Prozent des Feinstaubes aus. Trotz Zusage gibt es nach Angaben der Umweltschützer keine steuerliche Förderung für Autofahrer, die ihr Dieselfahrzeug mit einem Rußfilter nachrüsten. Dies würde die Belastung mit Dieselruß wesentlich verringern. Es wurde bislang auch keine Kennzeichnung von Pkw verabschiedet, mit der Städte und Gemeinden zeitweise Fahrbeschränkungen oder -verbote regeln könnten.
Kompetenzstreit beenden
Greenpeace fordert deshalb von Bundesregierung und Bundesrat, den Kompetenzstreit um die Förderung von Filtern zu beenden. Sowohl ein Gesetz, das 1.000 Euro Förderung für einen wirksamen Filter garantiert, als auch die Kfz-Kennzeichnung sollen so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Bereits am 19./20. November 2003 forderte die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern (UMK) die umfassende steuerliche Förderung von Rußpartikelfiltern. Bundeskanzler Gerhard Schröder versprach sie für den 1. Januar 2005. An diesem Tag trat in Deutschland die EU-Richtlinie zum Schutz der Menschen vor Feinstaub in Kraft. Umweltminister Jürgen Trittin legte am 25. April 2005 die Eckpunkte einer Kfz-Kennzeichnung vor. Am 7. April 2006 beschloss der Bundesrat insbesondere auf Initiative von Bayern, entgegen den Vorstellungen der Bundesregierung die Kfz-Kennzeichnung nur teilweise umzusetzen.
75.000 Tote durch Feinstaub jährlich?
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben in Deutschland jährlich etwa 75.000 Menschen an den Folgen von Feinstaub. Greenpeace führte bereits im Jahr 2001 eine Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt. In Deutschland haben die Umweltschützer den Rechtsweg ausgeschöpft und können daher den EGMR anrufen.
(Greenpeace, 09.05.2006 – DLO)