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Medizin

H5N1 jetzt auch bei Zuchtgeflügel

Erste Geflügelfarm in Sachsen von Vogelgrippe betroffen

Rund zwei Monate ist es her, dass der gefährliche Virus H5N1 zum ersten Mal in Deutschland bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, jetzt hat die Tierseuche auch die Zuchtgeflügelbestände erreicht: Auf einer Geflügelfarm in Wermsdorf bei Leipzig sind erste Fälle von Vogelgrippe festgestellt worden. Wie das das Friedrich Löffler Institut (FLI) auf der Insel Riems gestern Nachmittag mitteilte, handelt sich bei dem gefundenen Erreger um einen hochpathogenen Typ (Typ Rügen) von H5N1.

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Der jetzt betroffene Bestand war bei Kontrollen durch eine erhöhte Sterberate bei Puten aufgefallen. Mittlerweile sind im sächsischen Muldentalkreis vermutlich circa 700 Puten an dem Virus verendet.

Gestern Abend haben die Behörden mithilfe von Spezialisten begonnen, die restlichen Tiere der Farm – rund 8.000 Puten, 5.000 Gänse und 3.350 Hühner – durch Gas und eine mobile Elektro-Tötungsanlage vorsorglich zu keulen.

Einschleppungsursache unklar

Unklar ist zurzeit noch, wie der Virus in den Stall gelangt ist. Experten vermuten, dass der Erreger möglicherweise über Wildvögel an einem nahegelegenen Teich eingeschleppt wurde. Dort sind jetzt zwei tote Schwäne entdeckt worden. Da ein Teil der Gänse mit Genehmigung der Behörden von der Stallpflicht befreit war, könnte so eine Infektion stattgefunden haben. Aber auch ein Eintragen in den Stall durch Menschen, beispielsweise durch Vogelkot an den Schuhen, wird diskutiert.

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Schutzmaßnahmen sofort gestartet

Dieser erste Fall wirft eine Menge Fragen auf, kommentierte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Entwicklung in Sachsen, das vorher als H5N1-frei galt. Sie bezeichnete die Lage als ernst. Es werde jedoch alles getan, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Sofort nach Bekanntwerden des Geflügelpestausbruchs leitetetn die zuständigen Behörden alle erforderlichen Schutzmaßnahmen ein. So wurden Schutzzonen um das Unternehmen eingerichtet. Danach gilt drei Kilometer im Umkreis des Geflügelhofs eine Sperrzone. In diesem Bereich müssen Hunde an der Leine geführt werden und Katzen müssen im Haus bleiben. Im erweiterten Umkreis, einer Beobachtungszone von zehn Kilometern, werden Vögel noch genauer beobachtet. Diese Maßnahmen gelten zunächst für mindestens 21 Tage.

Am heutigen Donnerstag will der EU-Ausschuss für Tiergesundheit angesichts des Auftretens der Seuche entscheiden, ob Handelsbeschränkungen gegen Deutschland erlassen werden

Bisher 278 H5N1-Fälle in Deutschland

Deutschlandweit ist der H5N1-Erreger nach Angaben des FLI mittlerweile bei 274 Wildvögeln, drei Hauskatzen und einem Steinmarder festgestellt worden. Weitere im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Rostock beziehungsweise am FLI untersuchte Säugetiere und Aasfresser wie Füchse, Marder, Katzen, Marderhunde, Dachse, Wildschweine, Nerze, Hunde und Waschbären aus Mecklenburg-Vorpommern wurden laut dem Lagebericht zur Aviären Influenza des FLI mit negativem Ergebnis auf den Virus getestet getestet.

(Bundesregierung Online, Sozialministerium Sachsen, FLI, 06.04.2006 – DLO)

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