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Umwelt

Keine Müllberge aus Elektroschrott

Neues Elektrogesetz regelt Rücknahme von alten Geräten

Seit heute ist Schluss mit "Ex-und-hopp" bei Elektro-Altgeräten: Fernseher, DVD-Player, Mikrowellen oder Haartrockner dürfen nicht mehr in die Mülltonne, sondern können stattdessen kostenlos bei den Sammelstellen der Städte und Gemeinden abgeben werden. Dies regelt das neue Elektrogerätegesetz, das am 24. März 2006 in Kraft getreten ist. Das Gesetz verpflichtet die Hersteller, die Geräte zurückzunehmen und sicher und umweltgerecht zu entsorgen.

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Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Jeder kann jetzt einen weiteren Beitrag leisten, um Schadstoffe vom Hausmüll fern zu halten und Ressourcen zu schonen. Ich freue mich, dass die Industrie zu ihrer Verantwortung steht und mit der Umweltpolitik an einem Strang zieht.“ Gabriel betonte: „Weil die Hersteller die umweltgerechte Entsorgung übernehmen, werden die Kommunen organisatorisch und finanziell entlastet. Für hoehere Abfallgebühren, wie hier und da angedroht, gibt es keine Rechtfertigung.“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

Jährlich fallen rund 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott an. Dieser enthält zum Teil erhebliche Mengen umwelt- und gesundheitsgefährdender Schadstoffe – zum Beispiel Schwermetalle, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Asbest. Nur mit einer getrennten Sammlung lassen sich diese Schadstoffe aus dem Müllmüll ausschleusen und gezielt entsorgen. Zugleich ist es möglich, bis zu 80 Prozent der eingesetzten Materialien – wie Metalle, Edelmetalle und sortenreine Kunststoffe – wieder zu verwenden oder zumindest stofflich oder energetisch zu verwerten. Dies schont natürliche Ressourcen, denn die Gewinnung und Bereitstellung neuer Rohstoffe belastet zunehmend unsere Umwelt.

Die neue Regelung betrifft alle möglichen elektronischen und elektrischen Geräte – von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera – egal wie alt. Neue Elektrogeräte tragen zur besseren Orientierung der Verbraucher folgendes Symbol: "Durchgestrichene Mülltonne".

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Hersteller in die Pflicht genommen

„Die getrennte Sammlung der Elektroaltgeräte ist ein richtiger Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Kreislaufwirtschaft“, kommentierte der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) Professor Andreas Troge die neue gesetzliche Regelung.

Auch Umwelt- und Naturorganisationen wie der NABU oder die Deutsche Umwelthilfe begrüßten in einer ersten Stellungnahme das bundesweite Rücknahmesystem für Elektroschrott. "Endlich werden die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in die Pflicht genommen und eine umweltverträgliche Wiederverwendung und Entsorgung sichergestellt", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Vor diesem Hintergrund forderte der NABU Handel und Verbraucher auf, sich aktiv an der ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektroschrott zu beteiligen. Den Verbrauchern müsse bewusst gemacht werden, dass sie mit der Rückgabe alter Kühlschränke, CD-Player und Videorekorder einen schonenden Beitrag für die Umwelt leisten. Das Sammelziel ist mindestens vier Kilogramm alte Elektrogeräte pro Einwohner und Jahr. Auch wenn der Handel nicht dazu verpflichtet ist, können die Vertreiber eine aktive Rolle spielen.

"Die Geschäfte könnten Altgeräte bei einem Neukauf zurücknehmen", so Miller. So werden Verbraucher, die den Weg zu einer Sammelstelle scheuen, eher dazu gebracht, die alte Elektronik nicht in die Restmülltonne zu werfen. Der Handel könne die zurückgenommenen Elektroaltgeräte wiederum kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben.

Weniger Schrott im Wald?

Einen voraussichtlich weiteren positiven Effekt der neuen Regelungen sieht der NABU im Bereich des so genannten Littering. Bislang war die Abgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten in vielen Kommunen kostenpflichtig. "Es bleibt zu hoffen, dass nun deutlich weniger ausrangierte Kühlschränke, Geschirrspüler und Waschmaschinen mal nebenbei im Wald entsorgt werden", so der NABU-Bundesgeschäftsführer.

(BMU, Bundesregierung Online, NABU, DUH, UBA, 24.03.2006 – DLO)

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