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Medizintechnik

Immunzellen statt Tierversuche?

EU genehmigt alternativen für Medikamententests

Sechs alternative Testverfahren zu Tierversuchen hat gestern die Europäische Union genehmigt. Bei den neuen Methoden werden Zellkulturen eingesetzt, um beispielsweise festzustellen, wie giftig Krebsmedikamente sind.

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Dank der neuen Methoden werden nach Angaben der EU-Kommission nicht nur weniger Tiere für die Tests benötigt. Gleichzeitig wird deren Genauigkeit verbessert und damit die Sicherheit der betreffenden Produkte erhöht.

Fünf der neuen Tests beschäftigen sich mit Bakterien. Unser Immunsystem schützt uns gegen Bakterien. Es kann jedoch bei der Abwehr nicht zwischen lebenden und toten Bakterien unterscheiden. Und da selbst ein steriles Medikament nicht zwangsläufig frei von sämtlichen Bakterienspuren ist, kann es zu Nebenwirkungen wie Fieber, Schmerzen oder Schockzustände kommen.

Jährlich werden Medikamente an 200.000 Kaninchen getestet, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Bei dem neuen Verfahren werden im Labor gezüchtete menschliche Immunzellen verwendet, die genau wie unser Immunsystem Bakterien erkennen können. So brauchen die Labors weniger Tiere und senken zudem die Testkosten. Ein weiterer Vorteil der neuen Testmethoden besteht darin, dass sie beim Feststellen kontaminierter Medikamente viel wirksamer sind als die bisherigen Tierversuche.

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Die Genehmigung der alternativen Testverfahren erfolgte auf Initiative des Wissenschaftlichen Beratenden Ausschusses des Europäischen Zentrums zur Validierung alternativer Methoden (ECVAM). Das Zentrum ist der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission angegliedert und hat die Aufgabe, die für Kosmetika, Medikamente und Chemikalien vorgenommenen Tierversuche zu ersetzen oder zumindest zu verringern.

Finanziert wird die Arbeit des ECVAM aus dem Forschungsrahmenprogramm der EU sowie aus Mitteln der Mitgliedstaaten, der Industrie und von Tierschutzorganisationen. Durch die Nutzung des wissenschaftlichen Fortschritts wird das ECVAM dazu beitragen, die Sicherheit der Patienten und den Tierschutz weiter zu verbessern.

(EU-Kommission, 22.03.2006 – DLO)

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