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Freitag, 10.02.2012
Vogelgrippe: Erste Katze infiziert
H5N1 springt auf Säugetier über
Das gefährliche Virus H5N1 ist erstmals seit Ausbruch der Vogelgrippe in Europa auf ein Säugetier übergesprungen. Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) haben bei einer auf der Insel Rügen in der Nähe der Wittower Fähre tot aufgefundenen Katze eine Infektion mit dem Erreger festgestellt. Ob es sich um die hoch pathogene Variante handelt, die in Asien und der Türkei zu Erkrankungen bei Menschen geführt hat, wird zurzeit noch untersucht.

Haustier Katze
Haustier Katze
© IMSI MasterClips
Die Katze war am vergangenen Wochenende entdeckt und zunächst im Landeslabor in Rostock auf eine Influenzavirus-Infektion untersucht worden. Die Proben wurden danach im nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza auf der Insel Riems weiter analysiert. Dabei wurde der Erreger H5N1 ermittelt. Ob sich durch diesen Fall die Bedrohung durch die Vogelgrippe für den Menschen erhöht hat, ist noch unklar. Der Nationale Krisenstab Tierseuchenbekämpfung von Bund und Ländern kommt heute zusammen, um über die Konsequenzen des Falles zu beraten.

Vogelkadaver als Infektionsquelle
„Dass Katzen sich mit dem Virus infizieren können, wenn sie infizierte Vögel fressen, ist seit längerem aus Asien bekannt“, so Professor Dr. Thomas Mettenleiter, der Präsident des FLI. Das FLI rät Katzenbesitzern, ihre Tiere besonders im Bereich des Zentrums der Infektionen um die Wittower Fähre nicht frei laufen zu lassen. „Obwohl die Kadaver weitgehend abgeräumt sind, verenden weiterhin Tiere an einer H5N1-Infektion, die dann als Infektionsquelle dienen können“, erläutert Mettenleiter.

In den vergangenen Jahren starben in Asien mehrere Großkatzen, die in Zoos mit H5N1-infiziertem Geflügel gefüttert wurden. Hauskatzen erwiesen sich ebenfalls als empfänglich. Eine Ansteckung von Menschen durch infizierte Katzen ist bislang aber noch nicht nachgewiesen worden. Selbst bei einer Erkrankung scheiden die Tiere nur eine sehr geringe Menge an Viren aus.

Das FLI empfiehlt Katzenbesitzern, auf eine besondere Hygiene zu achten. „Eine theoretisch nicht auszuschließende Ansteckung des Menschen kann vermutlich nur bei sehr innigem Kontakt mit infizierten Tieren erfolgen“, so der Präsident des FLI. Bei Anzeichen von schweren Erkältungen bei Katzen, die Freilauf in Gebieten hatten, in denen H5N1 infizierte Vogelkadaver gefunden wurden, sollte der Tierarzt aufgesucht werden.

Jetzt auch Bayern betroffen
Unterdessen sind in Deutschland auch neue Fälle von H5N1-Infektionen bei Wildvögeln bekannt geworden. Nachdem zuvor unter anderem schon in Baden Württemberg am Bodensee drei Fälle von Vogelgrippe aufgetreten waren, hat der Erreger jetzt auch Bayern erreicht. Wie der dortige Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf gestern in München mitteilte, sind ein Höckerschwan aus der Gemeinde Schwabstadl (Landkreis Landsberg am Lech) und eine Stockente aus der Gemeinde Sachsenkam (Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen) positiv getestet worden.

Schnappauf: "Die für den Seuchenschutz zuständigen Landkreise haben umgehend die in der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung aufgeführten Maßnahmen durchgeführt. Der Freistaat war für den Fall vorbereitet, denn bei der Dynamik des Geflügelpesterregers war es nur eine Frage der Zeit, bis auch Bayern den ersten Fall hat." Jetzt gelte es konsequent alles zu tun, um die Einschleppung des Virus in die Nutzgeflügelbestände zu vermeiden.

Die Landkreise haben deshalb mit Unterstützung des Mobilen Veterinärdienstes einen Sperrbezirk mit drei Kilometer Radius und ein Beobachtungsgebiet mit zehn Kilometer Radius um die Fundorte eingerichtet. Die Schutzzone um den Fundort im oberbayerischen Landkreis Landsberg reicht auch noch in den schwäbischen Landkreis Augsburg-Land. Alle Geflügelhalter in den betroffenen drei Landkreisen wurden bereits ermittelt und werden derzeit benachrichtigt. Die Fundorte sind mittlerweile abgesperrt. Bei den beiden Tieren handelt es sich um Einzelfunde, eine größere Anzahl von verendeten Tieren wurde bisher nicht gefunden.

Leinenpflicht für Hunde, Hausarrest für Katzen
Nach Bekanntwerden der ersten Infektion eines Säugetiers mit dem H5N1-Virus hat Bayern zudem seine Vorsorgemaßnahmen verschärft. In den Sperrbezirken müssen Katzen ab sofort im Haus bleiben und Hunde angeleint werden; in den Beobachtungsgebieten wird es empfohlen. Dies erklärte Bayerns Verbraucherschutzminister Schnappauf gestern Abend in München.

Die seuchenrechtlichen Vorsorgemaßnahmen gelten in den Schutzzonen Bayerns und Baden-Württembergs gleichermaßen. Darauf haben sich die zuständigen Minister Schnappauf und Peter Hauk verständigt, um den Gleichklang der Schutzmaßnahmen der beiden süddeutschen Länder fortzuführen. Ein abgestimmtes Vorgehen beider Länder wurde bereits mit der Ausweisung des gesamten Bodensee-Nordufers als Beobachtungsgebiet begonnen, das auch Teile des bayerischen Landkreises Lindau umfasst. Auch hier wird jetzt den Haltern empfohlen, Katzen im Haus zu halten und Hunde anzuleinen.

Durch diese Maßnahme soll eine mögliche Weiterverbreitung des Erregers verhindert werden.
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