Anzeige
Geowissen

Hochwasser: Vorsorge wird Pflicht

Entwurf für neues Hochwasserschutzgesetz beschlossen

Mehr Raum für die Flüsse – dies ist der Tenor eines neuen Entwurfs des Hochwasserschutzgesetzes, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. „Nur so können wir verheerende Schäden wie bei der Flutkatastrophe an der Elbe vor anderthalb Jahren zukünftig verhindern“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Das Gesetz soll zukünftig verhindern, dass Industrieanlagen und Gewerbeflächen den Flüssen in den Weg gebaut und dadurch erneut Milliardenschäden bei der nächsten Flutwelle programmiert werden.

{1l}

Der Naturschutzbund NABU hat den Entwurf zum geplanten Hochwasserschutzgesetz als einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes begrüßt. „Die Bundesregierung zieht mit dem umfassenden Gesetzentwurf die notwendigen Lehren aus den Hochwasserkatastrophen der vergangenen Jahre.“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Zu den Stärken des Entwurfes zählten laut NABU vor allem die verbindlichen Regeln über die Nutzungen in Überschwemmungsgebieten.

„100-jährliches Hochwasser“ jetzt mit eingeplant

Grundlage des Gesetzentwurfs ist das nach der Flutkatastrophe von der Bundesregierung am 15. September 2002 verabschiedete 5-Punkte-Programm zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Zukünftig wird bundeseinheitlich vorgegeben, mindestens ein sogenanntes „100-jährliches Hochwasser“ für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zugrunde zu legen. Die Länder erhalten für die flächendeckende Festsetzung dieser Gebiete eine Frist von fünf Jahren.

Es wird eine zweite Kategorie der „überschwemmungsgefährdeten Gebiete“ eingeführt und unter Schutz gestellt. Das sind zum Beispiel Flächen, die bei Deichbrüchen überflutet werden. „Den Menschen muss klar werden, dass auch Deiche nicht absolut vor Hochwasser schützen“, sagte Trittin. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Länder, die Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete in den Raumordnungs- und Bauleitplänen zu kennzeichnen.

Anzeige

Kein Bauen in Überschwemmungsgebieten mehr

In Überschwemmungsgebieten dürfen grundsätzlich keine neuen Bau- und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden. „Die Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre machen deutlich, dass wegen des immensen Schadenspotenzials in Überschwemmungsgebieten nicht mehr oder nur hochwassersicher gebaut werden darf“, betonte der Bundesumweltminister.

Auch die landwirtschaftliche Bodennutzung muss sich künftig an den Gefahren des Hochwassers orientieren. Der Ackerbau ist in den Überschwemmungsgebieten bis Ende des Jahres 2012 grundsätzlich einzustellen. „Ackerflächen im Überschwemmungsgebiet erhöhen insbesondere die Gefahr der Bodenerosion. Schadstoffe können von Ackerböden besonders gut ausgewaschen und in die Gewässer eingetragen werden“, erläuterte Trittin.

Vorsorge wird Pflicht

In das Wasserhaushaltsgesetz wird ausserdem eine Pflicht für alle von Hochwassergefahren Betroffenen eingeführt, möglichen Schäden vorzubeugen. Ölheizungen sind in Überschwemmungsgebieten künftig prinzipiell verboten und gegebenenfalls nachzurüsten. „Auch Rechenzentren gehören beispielsweise in Überschwemmungsgebieten nicht in den Keller“, so der Bundesumweltminister.

„Dieses Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist anspruchsvoll und verlangt von den Betroffenen spürbare Einschränkungen. Aber nur so können wir eine durchgreifende Verbesserung, insbesondere eine deutliche Minderung der Schäden erreichen“, sagte Trittin.

Wenig Änderungen bei Bundeswasserstraßen

Die Länder werden verpflichtet, flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne aufzustellen und international abzustimmen. Mit diesem Instrument sollen sie unter anderem sogenannte „Retentionsräume“ schaffen, in die das Hochwasser ausweichen kann, aber auch Deiche verlegen, Niederschlagswasser zurückhalten, Auen erhalten und wieder herstellen.

Die Unterhaltung sowie der Ausbau und Neubau von Bundeswasserstrassen sollen, so das BMU, „künftig hochwasserneutral“ durchgeführt werden. Dem NABU allerdings geht diese Aussage nicht weit genug: Es sei bedauerlich, dass die Bundesregierung bei den eigenen Bundeswasserstraßen nicht den Mut zu wirklichen Reformen zeige, so Tschimpke. So begnüge man sich im Bundeswasserstraßengesetz weiterhin mit dem banalen Grundsatz, dass der Hochwasserschutz nicht verschlechtert werden dürfe.

(BMU, 04.03.2004 – NPO)

Teilen:
Anzeige

In den Schlagzeilen

News des Tages

Blutstropfen auf Fingerkuppe

Neues Diagnose-Verfahren erkennt zahlreiche Krebsarten

Wie KI das Internet schneller macht

Robo-Spinne soll Marshöhlen erkunden

Wie man beim Dart gewinnt

Diaschauen zum Thema

keine Diaschauen verknüpft

Dossiers zum Thema

Bücher zum Thema

keine Buchtipps verknüpft

Top-Clicks der Woche