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Umwelt

Neuer Streit um Gorleben

Bundesamt für Strahlenschutz stellt Gutachten zur Endlagerung radioaktiver Abfälle vor

Zur Endlagerung radioaktiver Abfälle ist keines der möglichen Gesteine in Deutschland wie Salz, Ton oder Granit generell den anderen vorzuziehen. Ein bestmöglicher Endlagerstandort ist deshalb nur auf Grundlage eines Standortvergleiches zu ermitteln. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse eines Gutachtens des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zu sicherheitstechnischen und konzeptionellen Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle.

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Wie die Experten betonen, sind die Resultate „von übergeordneter Natur“ und beziehen sich weder auf die Eignung eines konkreten Endlagerstandorts noch auf Salz als Endlagerformation. Aufgrund des Gutachtens ist dennoch der Streit zwischen Umweltschutzorganisationen und dem Deutschen Atomforum über das Endlager Gorleben wieder heftig aufgeflammt.

BUND fordert sorgfältige Suche nach Atomendlager

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zieht aus den veröffentlichten Ergebnissen den Schluss, dass der Salzstock in Gorleben als Endlagerstandort unbrauchbar ist. Weder könne das Gorlebener Salz als bestes Grubenmaterial für ein Atommülllager angesehen werden, noch habe bei der Auswahl dieses Standortes ein qualifizierter Vergleich mit anderen potentiell geeigneten Orten in Deutschland stattgefunden. Dies müsse nun nachgeholt werden.

„Die schnelle und sorgfältige Suche nach einem Endlager duldet keinen weiteren Aufschub. Der radioaktive Abfall einer fehlgeleiteten Energiepolitik muss möglichst sicher gelagert werden. Dabei ist unter mehreren Standorten der beste zu finden. Für diese Auswahl ist das vor der Bundestagswahl vom Umweltministerium vorgestellte Endlagersuchgesetz eine gute Grundlage. Die neue Regierung muss diesen Ball aufnehmen. Auf keinen Fall darf sie sich im Koalitionsvertrag auf Gorleben festlegen.“, so der Bundesgeschäftsführer des BUND Gerhard Timm.

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Vor allem komme es jedoch darauf an, die weitere Produktion von Atommüll sofort zu stoppen. Dazu müssten alle Reaktoren abgeschaltet werden. Eine wie auch immer gestaltete Laufzeitverlängerung für die Atommeiler wäre kontraproduktiv. Das müsse den künftigen Regierungsparteien klar sein.

Die BfS-Gutachten machten außerdem deutlich, wie schwierig die Endlagersuche sei. Trotzdem dürfe die neue Regierung diese Aufgabe nicht auf die lange Bank schieben.

Kann die Erkundung des Salzstockes wieder aufgenommen werden?

Ganz anders sieht das Deutsche Atomforum die Sache. Die Untersuchung bestätige die Eignung von Steinsalz als Endlager-Wirtsgestein. Dementsprechend sei der Salzstock Gorleben aus methodisch-konzeptioneller und sicherheitstechnischer Perspektive als mögliches Endlager für radioaktive Abfälle geeignet.

„Die von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang erhobenen Zweifelsfragen zum Salzstock Gorleben sind damit abgearbeitet.“, erklärte Walter Hohlefelder, Präsident des Deutschen Atomforums. Die Erkundung des Salzstockes Gorleben könne daher weitergehen, ergänzte Hohlefelder.

„Jetzt gilt es, die ergebnisoffene Erkundung in Gorleben möglichst schnell abzuschließen, um endgültige Klarheit über den Standort zu schaffen.“, sagte Hohlefelder.

BfS: Kein Gorleben-Gutachten

In der Untersuchung wurde nach Angaben des BfS zu zwölf grundsätzlichen sicherheitstechnischen und konzeptionellen Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik ermittelt und einer Bewertung unterzogen. Ausgangspunkt ist die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen vom Juni 2001 zur Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung.

Im Zuge der Vereinbarung wurde die Erkundung des Salzstocks in Gorleben für längstens zehn Jahre unterbrochen, da die weitere Erkundung zur Klärung methodisch-konzeptioneller und sicherheitstechnischer Einzelfragen nicht beitragen kann. Die untersuchten Fragestellungen beziehen sich somit nicht auf die Eignung des Salzstocks Gorleben.

Von besonderer Bedeutung waren im Rahmen des Untersuchungsprogramms folgende Themen:

– Die Geeignetheit von Salz als Wirtsgestein im Vergleich zu anderen, wie Ton oder Granit, vor dem Hintergrund der Erkenntnisse in anderen Ländern.

– Rückholbarkeit der radioaktiven Abfälle.

– Die Beherrschbarkeit von Gasbildung in dichtem Salzgestein in Folge von Korrosion und Zersetzung der Abfälle.

– Rolle technischer und geologischer Barrieren (Mehrbarrieren).

– Ausschluss einer kritischen Ansammlung spaltbarer Stoffe (Kritikalität).

– Unbeabsichtigtes menschliches Eindringen in ein verschlossenes Endlager.

Ergebnisse der BfS-Untersuchung im Einzelnen

Die Fragestellungen sind von fachlich kompetenten Auftragnehmern aus dem In- und Ausland im Auftrag des BfS bearbeitet worden. Nach Abschluss des Untersuchungsprogramms kann jetzt ein Nachweiskonzept für die Langzeitsicherheit festgelegt werden, das alle Aspekte integriert. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse können vier Kernaussagen getroffen werden:

1. Keine eindeutigen Vorteile eines Wirtsgesteins in Deutschland (Salz, Ton, Granit) Die Möglichkeiten und Grenzen eines allgemeinen – d. h. nicht standortbezogenen – Vergleichs von Wirtsgesteinen wurden aufgezeigt. Danach gibt es kein Wirtsgestein, das grundsätzlich immer eine größte Endlagersicherheit gewährleistet. Die Aufstellung einer Rangfolge von Wirtsgesteinen ist daher auf dieser Basis nicht sinnvoll, sondern mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.

2. Vorteile von Wirtsgesteinen sind nur im Vergleich von Standorten zu ermitteln Für alle in Deutschland relevanten Wirtsgesteinsformationen können angepasste Endlagerkonzepte entwickelt werden. Da die Verhältnisse auch innerhalb einer Wirtsgesteinsformation z. T. starken Schwankungen unterliegen, kann ein Vergleich nur standortspezifisch erfolgen. Das BfS hält daher die Durchführung eines Standortvergleiches für erforderlich, um über standortbezogene Sicherheitsanalysen den bestmöglichen Endlagerstandort in Deutschland zu ermitteln.

3. Es besteht Regelungsbedarf zu den Schutzzielen der Endlagerung Zu einigen Punkten besteht Regelungs- bzw. Entscheidungsbedarf, da hierzu weitere wissenschaftlich-technische Arbeiten keine zusätzlich relevanten Informationen liefern können. Hierzu zählen die Definition des Nachweiszeitraums, die Festlegung von Schutzzielen für Mensch und Umwelt bei einer Freisetzung von chemotoxischen und radioaktiven Stoffen, sowie der Bewertung der Ergebnisse sog. probabilistischer Sicherheitsanalysen, die Festlegung der Anforderungen an den sicheren Einschluss der Schadstoffe und an den Stellenwert der einzelnen Barrieren eines Mehrbarrierenkonzepts. Weiterhin müssen Festlegungen zum Stellenwert der Szenariengruppen für zu erwartende oder außer- gewöhnliche Entwicklungen sowie zu Schlüsselszenarien für unbeabsichtigtes menschliches Einwirken in ein Endlager getroffen werden. Es muss entschieden werden, ob eine Rückholung von Abfällen vorgesehen werden soll.

4. Forschungsbedarf ergibt sich aus standortspezifischen Sicherheitsanalysen Grundlegender Forschungsbedarf wurde bei der geochemischen Modellierung und der Entwicklung von Bewertungsgrößen und eines Bewertungsmaßstabes für eine gemeinsame Bewertung der Konsequenzen freigesetzter chemotoxischer und radiotoxischer Schadstoffe aus dem Endlager identifiziert. Zukünftige Arbeiten zur Endlagerung radioaktiver Abfälle sollten sich aus Sicht des BfS auf standortspezifische Sicherheitsanalysen konzentrieren, die die Erkundung mehrerer Standorte, ihren Vergleich sowie die Planung eines Endlagers parallel in iterativen Schritten begleiten sollten.

(BfS, BUND, Deutsches Atomforum, 08.11.2005 – DLO)

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